Beschlussvorschlag:

 

Die Beratung über den Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Ratssitzung am 06.07.2016 vertagt.

 


Bürgermeister Schmitz erklärte, dass das Thema „Aufstellung einer Ergänzungssatzung Nierstraßer Weg“ in den letzten Wochen kontrovers diskutiert worden sei. Dabei seien die Worte „Geschmäckle“ und „Klüngel“ der Öffentlichkeit zugespielt worden. Bürgermeister Schmitz betonte, dass er sich gegen den völlig ungerechtfertigten Vorwurf des Klüngels verwahre und sich an dieser Stelle ausdrücklich vor die Bediensteten der Stadtverwaltung stelle. Zum Thema sei zu sagen, dass, wie in der Sitzungsvorlage dargelegt, der Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung anhand der gesetzlichen Vorschriften geprüft worden sei – selbstverständlich ohne Einflussnahme von außen. Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Aufstellung einer solchen Satzung würden vorliegen. Die von der Verwaltung schon in der Vorbereitungsphase zur Stewi-Sitzung beteiligten Fraktionsvorsitzenden hätten ausdrücklich darum gebeten, dass die Angelegenheit durch die Verwaltung in einer ausführlichen Vorlage vorbereitet und während der Sitzung diskutiert werden solle. Die Ratsmitglieder hätten sich ihre Meinung gebildet. Daher gehe Bürgermeister Schmitz davon aus, dass nicht mehr lange diskutiert werden müsse. Dem Rat obliege nun, einen wie auch immer gearteten Beschluss zu fassen.

 

Herr Stadtverordneter Benden legte dar, dass es richtig sei, dass der Bürgermeister sich vor die Mitarbeiter der Verwaltung stelle und erkundigte sich, wie man es benennen solle, wenn die Worte „Klüngel“ oder „Geschmäckle“ nicht verwendet werden sollten. Ein Bürger habe im Mai ein Schreiben in der Verwaltung eingereicht mit der Bitte, dass dieses an den Rat weitergeleitet werden solle. Der Bürgermeister hätte dafür sorgen müssen, dass die Fraktionen unterrichtet werden. Der Bürger habe telefonisch und schriftlich von der Verwaltung erfahren, dass diese die Informationen nicht weiter leiten werde. Eine solche Vorgehensweise führe dazu, dass Informationen ungleich verteilt werden.

Herr Stadtverordneter Benden schilderte, dass die zu beschließende Ergänzungssatzung städtebaulich nicht erforderlich sei. Es sei zumindest fraglich, ob sie rechtlich haltbar ist, falls sie in dieser Sitzung so verabschiedet werden sollte. Wie bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung kritisiert worden sei, habe die Verwaltung in ihrer Vorlage die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes nicht mit der erforderlichen Sorgfalt berücksichtigt. Das Grundstück befinde sich im Landschaftsschutzgebiet. In dem diesbezüglichen Landschaftsplan sei das Gebiet ortsauswärts des Nierstraßer Weges ausdrücklich erfasst. Zusätzlich hierzu finde man im Plan für die betroffene Fläche noch die Festsetzung „LB 2.4-60“. Dies sei eine noch höherwertigere Schutzfestsetzung des Gebietes, wozu es genaue textliche Gebote und Verbote gebe. Unter 2.2 und 2.4 des Landschaftsplanes sei aufgeführt, was erlaubt sei und was nicht. Dort stehe: Grundsätzlich seien alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsteils führen können, verboten. Das sollten alle anwesenden Stadtverordneten wissen und berücksichtigen. Das Landschaftsgesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft regele im § 4 und § 6 ebenfalls die fraglichen Punkte. Danach sei für alle Eingriffe, die nach anderen Rechtsvorschriften keiner behördlichen Gestattung oder keiner Anzeige an eine Behörde bedürfen und die nicht unter Absatz 3 fallen, eine Genehmigung der unteren Landschaftsbehörde erforderlich. Der Antrag auf Genehmigung sei schriftlich bei der unteren Landschaftsbehörde zu stellen. Werde ein Eingriff ohne die erforderliche behördliche Gestattung oder Anzeige vorgenommen, so habe die zuständige Behörde die Wiederherstellung des früheren Zustandes, geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder die Zahlung eines Ersatzgeldes anzuordnen. Bisher habe niemand zeigen können, dass es diese schriftliche Genehmigung im vorliegenden Fall gebe. Vielmehr liege ein Schreiben vor, in dem der Eigentümer selbst mitteile, dass es mündliche Absprachen mit dem Kreis Heinsberg gegeben habe. Es habe also keine schriftliche Anfrage, wie im Gesetz zwingend vorgesehen, gegeben. Daher könne es auch keine Genehmigung geben.

 

Herr Stadtverordneter Wolff warf ein, dass Herr Stadtverordneter Benden soeben die nach der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Geilenkirchen auf fünf Minuten beschränkte Redezeit überschritten habe. Er betonte, dass die Regelungen der Geschäftsordnung umgesetzt werden müssten. Dies habe Bürgermeister Schmitz zugesagt.

 

Herr Stadtverordneter Benden erklärte abschließend zu seinen zuvor getätigten Ausführungen, dass sowohl die die Beschlussvorlage erstellende Verwaltung als auch die Mitglieder des Rates die vorgenannten Erwägungen in ihre Überlegungen einbeziehen mögen, um etwaigen Abwägungsdefiziten bei der zu treffenden Entscheidung vorzubeugen.

 

Herr Stadtverordneter Speuser stellte klar, dass der Vorwurf der „Klüngelei“ abzulehnen sei. Es habe nicht einmal ansatzweise Klüngelei stattgefunden. Die CDU-Fraktion beantrage, die Beratungen zum Tagesordnungspunkt auf die nächste Ratssitzung zu vertagen. In der Zwischenzeit solle unter anderem beim Kreis Heinsberg erfragt werden, ob und in welcher Form eine Genehmigung erteilt worden sei.

 

Bürgermeister Schmitz rief zur Abstimmung über die Vertagung des Tagesordnungspunktes auf und formulierte folgenden Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

4

Enthaltung:

1

 

 

 

Herr Stadtverordneter Dr. Evertz forderte, dass die zur Entscheidung erforderlichen Informationen dem Stadtrat künftig vorgelegt werden sollen. Er erklärte außerdem, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung gelte und daher wertende Äußerungen zulässig seien. Ihm sei nicht klar, wie eine Behörde das Fällen von Bäumen an dieser Stelle habe genehmigen können. Die Arbeit des Rates werde erheblich beeinträchtigt, wenn keine freie Rede möglich sei. Herr Stadtverordneter Dr. Evertz forderte eine Ermahnung des Herrn Stadtverordneten Wolff auf Grund seines Zwischenrufes während den Ausführungen des Herrn Stadtverordneten Benden.

 

Herr Stadtverordneter Hoffmann forderte, dass das von Herrn Stadtverordneten Benden erwähnte Schreiben unverzüglich an alle Stadtverordneten weitergeleitet werden solle.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja legte dar, dass offene Fragen noch zu klären seien und erkundigte sich, ob und warum in ähnlichen Angelegenheiten in der Vergangenheit anders entschieden worden sei. Es sei eigenartig, dass der Rat bei der Aufstellung einer Satzung beteiligt werde, aber hier eine Vorfilterung geschehen sei. Im Lauf des Verfahrens habe Herr Stadtverordneter Kravanja Informationen erbeten.

 

Herr Stadtverordneter Kleinen äußerte Unverständnis und Verwunderung gegenüber den Äußerungen der Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Vortrag der Fraktion habe sich auf den Pflegeschnitt bezogen und habe nichts mit der eigentlich zu beratenden Angelegenheit zu tun. Herr Stadtverordneter Benden habe mehr als fünf Minuten für eine sachfremde Erklärung aufgewendet. Herr Stadtverordneter Kleinen bat Bürgermeister Schmitz, künftig darauf zu achten, dass Meldungen kurz und knapp gefasst und auf die zu beratende Angelegenheit bezogen sein sollten.

 

Bürgermeister Schmitz machte darauf aufmerksam, dass der Tagesordnungspunkt auf Grund der beschlossenen Vertagung auf die nächste Ratssitzung am 06.07.2016 nun eigentlich erledigt sei und keine weitere Aussprache nach der bereits erfolgten Abstimmung mehr stattfinden solle.

 

Herr Stadtverordneter Jansen stellte klar, dass er als Ratsmitglied künftig alle Schreiben, die an ihn adressiert sind, auch erhalten solle.

 

Herr Stadtverordneter Hoffmann stellte einen Antrag mit dem Inhalt, dass das von Herrn Stadtverordneten Benden erwähnte Schreiben an die Ratsmitglieder weitergeleitet werden solle.

 

Herr Stadtverordneter Benden erklärte, dass er das Schreiben der Verwaltung zur Verfügung stellen werde und bat um Weiterleitung dieses Schreibens an alle Stadtverordneten.

 

Bürgermeister Schmitz führte aus, dass die Verwaltung garantiere, dass das Schreiben allen Stadtverordneten zugehen werde.