Der Einwohner Herr Turnau erkundigte sich, warum Eigentümer in der Fliegerhorstsiedlung im Gegensatz zu Einwohnern anderer Ortschaften keinen Carport errichten dürfen. Carports würden sich nach baurechtlichen Vorgaben einfügen.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter legte dar, dass die Zulässigkeit anhand der baurechtlichen Regelungen zu beurteilen sei. Anträge zur Errichtung von Carports würden unter anderem dahingehend geprüft, ob die Carports sich als bauliche Anlagen in die Umgebung nach § 34 Baugesetzbuch einfügen. Dies sei hier nicht der Fall. Daher sei der fragliche Carport nicht genehmigungsfähig. Eine Bauberatung könne im Bauamt in Anspruch genommen werden. Anträge würden stets bauordnungsrechtlich im Hinblick auf den jeweiligen Einzelfall geprüft. Nach Erhalt einer Genehmigung oder Ablehnung könnten rechtliche Möglichkeiten genutzt werden.

 

 

Bürgermeister Schmitz beendete den öffentlichen Teil der Sitzung nach diesem Tagesordnungspunkt. Er dankte den Zuschauern und den Vertretern der Medien für das Interesse und wünschte noch einen schönen Abend.