Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 15, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die weitere Beratung über die Angelegenheit wird auf die nächste Ratssitzung am 06.07.2016 vertagt.

 

 


Herr Stadtverordneter Grundmann erklärte, dass diese Angelegenheit bereits in Ausschüssen eingehend diskutiert und im Stewi ein Konsens erreicht worden sei. Der im Stewi verabschiedete Beschlussvorschlag solle daher auch im Rat zur Abstimmung gestellt werden.

 

Herr Stadtverordneter Kohnen sprach sich dafür aus, den bisher in Kraudorf-Nirm verkehrenden Gelenkbus auch weiterhin dort einzusetzen. Wenn der Bus nicht mehr in Kraudorf-Nirm verkehren würde, würde ein Gelenkbus entfallen, der momentan mittags durch Kraudorf fahre. Eine Verbindung zwischen Kraudorf-Nirm und Geilenkirchen sei dann nicht mehr gegeben. Um dies zu verhindern, solle der Gelenkbus weiterhin an der derzeitigen Haltestelle halten. Die Verwaltung solle sich dafür einsetzen, dass Verkehrshelfer für Sicherheit sorgen. Herr Stadtverordneter Kohnen bat darum, weiterhin einen Gelenkbus in Kraudorf-Nirm einzusetzen.

 

Herr Stadtverordneter Grundmann legte dar, dass die Fraktion SPD-Linke gegen einen Halt des Gelenkbusses an der derzeitigen Haltestelle sei, da dies eine massive Gefahrensituation darstelle. Er stimmte Herrn Stadtverordneten Kohnen dahingehend zu, dass die Kinder nach Hause kommen müssen. Um dies zu gewährleisten, solle jedoch die erste in den Ausschüssen diskutierte Variante umgesetzt werden. Der derzeit diskutierte Halt eines Gelenkbusses mittags in der Spitzkehre zwischen Kraudorf und Nirm solle auf Grund der dadurch entstehenden Gefahrensituation ersatzlos entfallen. Die Mittel in Höhe von jährlich etwa 7.000 Euro für einen ab dem Fahrplanwechsel einzusetzenden Zubringerverkehr zur Gewährleistung der Anbindung sollten im Haushalt 2017 eingeplant werden. Die Notwendigkeit der Zubringerverbindung solle jährlich überprüft werden. Wenn der Nahverkehrsträger entscheiden würde, dass ein Gelenkbus nicht mehr erforderlich sei und durch einen kürzeren Bus ersetzt werden solle, würde ein Zubringerbus nicht mehr benötigt. Durch Einsatz eines kürzeren Busses bestehe keine Gefahrensituation mehr.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja berichtete, dass diese Angelegenheit auch bei der Fraktion Bürgerliste lange diskutiert worden sei. Das Halten eines Busses in der Spitzkehre könne etwa verhindert werden, wenn der Bus im Dorf halten könne. Dort stelle jedoch der Begegnungsverkehr ein Problem dar. Möglicherweise könne beim Landesbetrieb Straßen.NRW angefragt werden, ob die Straße verengt werden könne, um ein sicheres Queren der Straße in der 30er Zone zu ermöglichen. Dies wäre möglicherweise eine gangbare Idee, bevor etwa 7.000 Euro unnötig bereitgestellt würden.

 

Auf Nachfrage des Herrn Stadtverordneten Speuser erklärte Herr Goertz, dass die Deckungsmittel nach Darstellung der Vorlage im Haushalt 2016 nicht eingeplant seien. Die Mittel könnten im Haushalt 2017 eingeplant werden, wenn die Maßnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 umgesetzt werden solle. Bei früherem Beginn der Maßnahme müssten Mittel aus bestehenden freiwilligen Leistungen zur Gegenfinanzierung eingespart werden, da der ÖPNV keine kommunale Aufgabe sei.

 

Herr Stadtverordneter Kohnen erkundigte sich, ob die weitere Beratung zu dieser Angelegenheit um etwa zwei bis drei Monate verschoben werden könne. In der Zwischenzeit könne geprüft werden, ob etwa ein Verkehrshelfer eingesetzt werden könne, um den Gelenkbusverkehr an dieser Stelle aufrecht zu erhalten.

 

Herr Stadtverordneter Jansen erklärte, dass der Bus um 14.20 Uhr als Schulbus eingesetzt sei und die letzten Schüler befördere. Der Bus würde nach dem Halt in Kraudorf-Nirm nicht weiter fahren. Möglicherweise könne geprüft werden, ob der Bus preiswerter sei, wenn er nach Geilenkirchen weiter fahren könne. Auf diesem Weg könne auch ein Anschluss der Ortschaften an die Stadt Geilenkirchen erfolgen und eine zusätzliche Verbindung geschaffen werden.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter schilderte, dass der eingesetzte Gelenkbus Teil der Linienbeförderung sei. Eine planmäßige Linienfahrt werde durchgeführt. Nach Erreichen des Endpunktes der Linienfahrt fahre der Bus auf einer anderen Strecke weiter. Bei einer Weiterfahrt des Busses etwa nach Geilenkirchen werde der entstehende Mehraufwand vom Kreis Heinsberg als Nahverkehrsträger der Stadt Geilenkirchen in Rechnung gestellt, da die Einrichtung zusätzlicher Verbindungen nicht als eine allgemeine Aufgabe des ÖPNV angesehen werde. Eine Verlängerung der Linien führe somit nicht zur Einsparung von Kosten.

 

Herr Stadtverordneter Banzet stellte fest, dass der von Herrn Stadtverordneten Kravanja vorgeschlagene Umbau bereits vom Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg geprüft worden sei. Das Straßenverkehrsamt sei zu dem Ergebnis gelangt, dass der Umbau nicht möglich sei. Über die Angelegenheit werde bereits seit Monaten gesprochen. Beratungen seien oft von einer Sitzung zur nächsten verschoben worden. Wenn heute ein Beschluss gefasst werde, könne die Maßnahme in die ab Dezember geltenden neuen Fahrpläne eingebunden werden. Wenn heute kein Beschluss gefasst werde, könne die Maßnahme erst in die ab Dezember des nächsten Jahres geltenden Fahrpläne eingebunden werden. Die finanziellen Mittel könnten aus dem Topf zur Innenstadtverschönerung genommen werden. Der Gelenkbus fahre durch Kraudorf und Nirm, halte jedoch nur in Nirm.

 

Herr Stadtverordneter Kohnen machte darauf aufmerksam, dass die Anbindung von Kraudorf-Nirm verbesserungsbedürftig sei.

 

Herr Stadtverordneter Kappes fragte, welchen Sinn die Verbindung mache, wenn auisschließlich Schulkinder mitfahren dürfen. Die Verbindung für Schüler müsse verbessert werden. Es dürfe allerdings bei Verbesserung der Anbindung kein Präzedenzfall geschaffen werden. Viele andere Dörfer im Stadtgebiet seien schlecht an das Verkehrsnetz angebunden und könnten Bedarf geltend machen. Herr Stadtverordneter Kappes warnte vor einer Häufung freiwilliger Ausgaben, da diese dazu führen könne, dass die Stadt Geilenkirchen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet werden könne.

 

Herr Stadtverordneter Jansen erklärte, dass es sich bei dem Gelenkbus um einen Linienbus handele. Zur Beseitigung der Gefahr bei der Schülerbeförderung könne entweder ein anderes Verkehrsmittel oder ein Verkehrshelfer eingesetzt werden. Schüler, die bis Kraudorf fahren müssten, sollten dort auch wie bisher aussteigen können. Die Linie solle daher erhalten bleiben.

 

Herr Stadtverordneter Banzet legte dar, dass der Antrag gestellt worden sei, um die Schülerbeförderung zu verbessern und sicherer zu machen. Für diese Verbesserung würden zusätzliche Kosten für die Schülerbeförderung anfallen. Über die Gewährung der entsprechenden finanziellen Mittel solle heute abgestimmt werden.

 

Frau Stadtverordnete Brandt fragte, warum die Stadt Geilenkirchen etwa 7.000 Euro zahlen müsse, wenn es sich um einen Linienbus handele. Viele wichtige Dinge für Schüler seien in der Vergangenheit abgelehnt worden. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, warum diese Maßnahme nun notwendig sei.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter legte dar, dass Mehrkosten entstehen, weil die Linien vom Kreis Heinsberg als Nahverkehrsplanungsträger organisiert würden. Nun werde diskutiert, ob die Haltestelle in Kraudorf nicht durch einen Gelenkbus, sondern einen normalen Bus bedient werden solle. Der Gelenkbus müsste bis Hoven fahren und dann dort wenden, um die Haltestellen bedienen zu können. Der Gelenkbus werde benötigt und daher auch verwendet. Wenn ein normaler Bus eingesetzt werde, seien zwei Busse auf Grund der Fahrgastzahlen erforderlich. Die Kosten für den zusätzlichen Bus müsse die Stadt Geilenkirchen übernehmen, da diese den zusätzlichen Bus beantragt habe. Alternativ könne ein Zubringerbus zwischen Randerath und Kraudorf fahren, um die betroffenen maximal sieben Schüler zu befördern. Die Kosten müsse ebenfalls die Stadt Geilenkirchen übernehmen, da der Nahverkehrsträger den Bedarf durch den Linienverkehr abdecke. Wenn der Bedarf durch einen anderen Verkehr ersatzweise gedeckt werden solle, müsse die Stadt Geilenkirchen die Mehrkosten übernehmen.

 

Herr Stadtverordneter Speuser fragte, warum die Schüler nicht im Bus sitzen bleiben, wenn dieser nach Nirm fährt. Möglicherweise würden die 7.000 Euro für den Zubringerbus unnötig ausgegeben.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass er sich angesichts der vielen noch offenen Fragen schwer tue, Ausgaben in Höhe von 7.000 Euro jährlich zu beschließen. Wenn der selbe Effekt durch Einsatz eines Verkehrshelfers erzielt werden könne, wäre dies die bessere und günstigere Alternative.

 

Herr Stadtverordneter Benden zeigte sich verwundert auf Grund der Vielzahl der Fragen und bekundete seine Sympathie für den Antrag der SPD-Fraktion. Die Situation könne so wie sie sei nicht bleiben. Es sei wichtig, dass durch den Linienverkehr keine Nachteile für die Bürger der Ortschaften entstehen. Die freiwillige Ausgabe durch die Stadt Geilenkirchen sei erforderlich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten daher, den Vorschlag des Herrn Stadtverordneten Jansen zum Einsatz eines Verkehrshelfers zu prüfen. Diese Variante sei praktikabel und kostengünstiger als der Einsatz eines zusätzlichen Busses. Es wurde daher beantragt, dass die Verwaltung bis zum Tag X, an dem Anträge über Strecken- oder Fahrplanänderungen beim Kreis Heinsberg einzureichen seien, weiterhin nach einer Lösung, etwa in Form eines Einsatzes eines Verkehrshelfers, suchen solle. Sollte bis zum Tag X kein Verkehrshelfer gefunden werden, solle der Vorschlag zum Einsatz eines Zusatzbusses so umgesetzt werden, dass die Kinder sicher in die Ortschaften gebracht werden könnten.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter schilderte, dass die Frage zu baulichen Umgestaltungsmöglichkeiten umfangreich untersucht worden sei. Vor Ort sei eine Lösung zur Umgestaltung der Kreuzung und der Einmündung gesucht worden. Eine befriedigende Lösung sei nicht gefunden worden. Die Kreuzung könne auf absehbare Zeit nicht umgebaut werden. Es sei möglich, dass der Bus auf der Landesstraße halte, allerdings sei der Gehweg an dieser Stelle so schmal, dass keine Haltestelle errichtet werden könne. Der Bus könne nicht auf der Fahrbahn stehenbleiben.

 

Herr Stadtverordneter Paulus griff die zuvor getätigte Aussage auf, dass die Angelegenheit bereits oft diskutiert worden sei und betonte, dass die jetzige Diskussion zeige, dass viele Fragen noch offen seien. Diese Fragen sollten geklärt und kein übereilter Beschluss herbeigeführt werden. Sowohl den Schülern als auch der Ortsbevölkerung solle geholfen werden. Eine kostenneutrale Lösung solle gefunden werden. Sobald diese Lösung vorliege, solle darüber abgestimmt werden. Die derzeitigen Ansätze seien jedenfalls noch nicht ausgereift.

 

Herr Stadtverordneter Gerads erklärte, dass die Antwort des Herrn Technischen Beigeordneten Mönter nicht befriedigen sei und erkundigte sich, ob Aufstellflächen genutzt werden könnten.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter legte dar, dass der Querschnitt der Landesstraße nicht eingeengt werden dürfe. Fragen zu Aufstellflächen wurden dem Landesbetrieb Straßen.NRW so im Wortlaut nicht gestellt, allerdings sei von einer Ablehnung dieser Möglichkeit durch den Landesbetrieb auszugehen.

 

Frau Stadtverordnete vom Scheidt stimmte Herrn Stadtverordneten Paulus dahingehend zu, dass bei vielen Stadtverordneten offensichtlich noch offene Fragen vorhanden seien, die sich teilweise in den Sitzungen wiederholen. Möglicherweise könne die Verwaltung eine Aufstellung und Übersicht über die Möglichkeiten und die jeweiligen Folgekosten ausarbeiten. Dies könne Übersichtlichkeit schaffen und zur Vereinfachung beitragen.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter stellte fest, dass die Vorlagen die wesentlichen und entscheidungsrelevanten Auskünfte bereits enthalten hätten.

 

Herr Stadtverordneter Mesaros erklärte, dass er die Örtlichkeit kenne und weitere Hinauszögerungen über den Fahrplanwechsel im Dezember hinaus nicht akzeptabel seien. Die Mittel in Höhe von 7.000 Euro müssten bei Bedarf bewilligt werden. Der Antrag des Herrn Stadtverordneten Benden sei daher zielführend. Die Frist zur Einreichung von Anträgen zur Fahrplan- und Linienänderung für den Fahrplanwechsel im Dezember dürfe man nicht verstreichen lassen. Vor Ablauf der Frist solle der Einsatz eines Verkehrshelfers geprüft werden.

 

Herr Stadtverordneter Dr. Evertz erklärte, dass in dieser Sitzung bisher viele Aspekte diskutiert worden seien, die bereits geprüft oder zuvor in Fachausschüssen diskutiert worden seien. Zwei Varianten, nämlich der Einsatz eines Verkehrshelfers oder die Variante des Antrags der Fraktion SPD-Linke seien denkbar. Herr Stadtverordneter Dr. Evertz schlug eine Synthese der Anträge vor. Der Einsatz eines Verkehrshelfers solle innerhalb der Frist zur Einreichung von Anträgen zum Fahrplanwechsel geprüft werden. Falls ein Verkehrshelfer nicht eingesetzt werden könne, solle zum Fahrplanwechsel ein Zusatzbus beauftragt werden.

 

Herr Stadtverordneter Gerads ergänzte den Antrag des Herrn Stadtverordneten Benden dahingehend, dass die Möglichkeit eine Verkehrseinengung geprüft werden solle. Alle Möglichkeiten sollten geprüft werden, ohne jedoch die Frist zum Einsatz eines Zusatzbusses zum Fahrplanwechsel verstreichen zu lassen.

 

Herr Stadtverordneter Benden betonte, dass bis zum Tag X alle Möglichkeiten ausgelotet werden sollten. Die Erforderlichkeit zur Bewilligung der freiwilligen Ausgaben in Höhe von jährlich etwa 7.000 Euro solle jährlich neu geprüft werden. Die Sicherheit der Kinder habe oberste Priorität.

 

Bürgermeister Schmitz formulierte als Beschlussvorschlag, dass der Rat die Verwaltung beauftrage, bis zum Tag X eine kostengünstige Lösung, etwa in Form eines Einsatzes eines Verkehrshelfers, zu suchen und alle Möglichkeiten zu prüfen, die zum Ziel führen. Sollte dies nicht möglich sein, komme der Antrag der Fraktion SPD-Linke zum Tragen.

 

Herr Stadtverordneter Conrads stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung zur Verschiebung der weiteren Beratung der Angelegenheit auf die nächste Ratssitzung am 06.07.2016. Der Beschlussvorschlag sei viel zu vage für die Umsetzung und Ausführung formuliert. In der Verwaltung sollten die Möglichkeiten zusammengetragen und dem Rat präsentiert werden, bevor tatsächlich abgestimmt werde. Der Tag der Deadline zur Einreichung von Anträgen zur Fahrplan- und Linienänderung zum Fahrplanwechsel liege vermutlich zeitlich hinter der nächsten Ratssitzung am 06.07.2016.

 

Herr Stadtverordneter Benden sprach sich gegen den Antrag des Herrn Stadtverordneten Conrads aus, da die Angelegenheit bereits ausgiebig besprochen worden sei. Falls Klärungsbedarf bestehe, schlage er eine Sitzungspause von wenigen Minuten vor, in der die Verwaltung und die Fraktionsvorsitzenden einen Beschlussvorschlag ausformulieren sollten. Den Kindern sei mit der Verschiebung der weiteren Beratung in die nächste Ratssitzung nicht geholfen, da dadurch die Frist versäumt werde.

 

Bürgermeister Schmitz rief zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Stadtverordneten Conrads zur Geschäftsordnung auf und formulierte folgenden Beschlussvorschlag:

„Die weitere Beratung über die Angelegenheit wird auf die nächste Ratssitzung am 06.07.2016 vertagt.“

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

15

Enthaltung:

3