Herr Benden fragte nach, wie viele Kinder aus Flüchtlingsfamilien derzeit im Primar- und Sekundarbereich untergebracht sind und wie viele insgesamt die internationalen Förderklassen besuchen. Auch erkundigte sich Herr Benden nach der Anzahl der Förderklassen insgesamt.

 

Herr Brunen erklärte, dass er die aktuellen Zahlen zu den Schülern nicht vorliegen habe, diese aber mit der Niederschrift zur Sitzung allen Ausschussmitgliedern zugestellt werden könnten. In Geilenkirchen selbst gebe es zwei Vorbereitungsklassen an der Realschule sowie eine an der Gemeinschaftsgrundschule. Die Zahl der Vorbereitungsklassen sei im gesamten Kreisgebiet von ursprünglich 4 auf 40 gestiegen. Hierbei seien die internationalen Förderklassen lediglich ein Teil aller Vorbereitungsklassen.

 

In diesem Zusammenhang erläuterte Herr Brunen weiter, dass das Schulamt des Kreises Heinsberg für die Ausrichtung und die Pädagogik in den Schulen und den jeweiligen Förderklassen verantwortlich sei. Dieses werde aufgrund der Ähnlichkeit der Begriffe häufig mit dem Schulverwaltungsamt verwechselt. Das städtische Schulverwaltungsamt nehme die Aufgaben der Stadt als Träger der städtischen Schulen war und zeichne beispielsweise verantwortlich für die Gebäude und die sächliche Ausstattung. Die Fahrkosten der Schüler mit besonderen Förderbedarfen würden zwischenzeitlich nicht mehr durch den Schulträger übernommen, sondern durch die jeweilige Wohnsitzgemeinde. Man habe sich auf der Ebene aller beteiligten Kommunen im Kreis hierauf geeinigt, um eine gerechtere Verteilung der Kosten in diesem Bereich zu erreichen.

 

Herr Benden forderte, eine Aufstellung aller 40 Standorte der Vorbereitungsklassen im Kreisgebiet zu liefern. Weiter erkundigte sich Herr Benden danach, ob den Schulen ein Budget zur Verfügung stehen würde.

 

Herr Brunen erläuterte hierzu, dass die Kosten zunächst aus dem städtischen Budget für alle Schulen bestritten würden, hier aber auch Mittel des Landes NRW einfließen würden.

 

Frau Wegner-Hens wies darauf hin, dass in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses die Zahl von 21 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen genannt worden sei. Sie erkundigte sich nunmehr danach, welche Schulen diese besuchten und wie es zum jeweiligen Schulbesuch käme.

 

Herr Brunen erläuterte, dass das kommunale Integrationszentrum des Kreises Heinsberg eine hierfür zuständige Stelle führe, die die für das jeweilige Kind geeignete Schule aussuche und alles weitere in die Wege leite.

 

Frau Thelen wollte wissen, ob die Anzahl der internationalen Förderklassen ausreichend sei.

 

Herr Brunen erklärte, dass am 21.06.2016 ein nächstes Gespräch der zuständigen Stellen stattfinden werde, bei dem man unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Zahlen ggf. in einigen Bereichen nachjustieren müsse.

 

Herr Pauli erläuterte, dass es in der städtischen Realschule derzeit 2 Integrationsklassen mit insgesamt 20 Flüchtlingskindern gebe. Damit komme die Schule langsam an ihre Grenzen. Die Zusammenarbeit mit dem kommunalen Integrationszentrum sei gut und bisher habe man immer helfen und Lösungen finden können. Die weitere Entwicklung sei jedoch nicht absehbar.

 

Frau Thelen verwies auf den Primarbereich und vertrat die Auffassung, dass es problematisch und nicht zumutbar sei, wenn 6-jährige Kinder alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Heinsberg fahren müssten, um dort den zugewiesenen Schulplatz in Anspruch nehmen zu können.

 

Herr Brunen erläuterte hierzu, dass nicht die Platzfrage ein Problem darstelle, sondern des Konzept des Schulamtes Probleme mit sich bringe.

 

Herr Kasper erkundigte sich danach, ob das Konzept denn von der Stadt verändert werden bzw. man auf eine Veränderung einwirken könne.

 

Herr Brunen beantwortete die Frage dahingehend, dass dies grundsätzlich nicht der Fall sei, man aber die Anregungen aus dem Gremium gerne an die Kreisverwaltung weiter geben werde.