Zum Thema Inklusion an den städtischen Schulen fragte Frau Thelen nach, ob für die Durchführung von Inklusion ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung stünden. Die Schulleitungen würden erklären, dass regelmäßig Räumlichkeiten fehlten.

 

Herr Brunen erläuterte zunächst, dass die Gemeindeprüfungsanstalt bei ihrer letzten Prüfung festgestellt habe, dass unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kinderzahlen die städtischen Schulen über zu viele Flächen und Räumlichkeiten verfügen würden. Es bestehe in der Praxis jedoch oftmals eine Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit.

 

Frau Thelen erkundigte sich noch einmal danach, ob der Wunsch nach mehr Räumlichkeiten lediglich ein Wunsch vor dem Hintergrund nicht vorhandener Räume sei, oder ob tatsächlich entsprechende Räumlichkeiten vorhanden seien, die nur entsprechend genutzt werden müssten.

Herr Brunen betonte noch einmal, dass in den Schulen ausreichende Flächen vorhanden seien und die Notwendigkeit, weitere Räume zu schaffen nicht gesehen werde.

 

Herr Böken erklärte, dass er die Fragestellung nicht nachvollziehen könne, da es bei der Inklusion nicht darum gehe, Kinder mit einem Förderbedarf durch separate Räumlichkeiten zu trennen von den anderen Kindern und dadurch mehr Raum zu benötigen. Das Gegenteil sei der Fall. Die Kinder sollten zusammengeführt und es sollte inkludiert werden. Hierdurch entstehe nicht automatisch mehr Raumbedarf.

 

Herr Pauli unterstützte die Aussage von Herrn Böken und stellte ebenfalls fest , dass die Kinder mit einem Förderbedarf im Klassenverband verbleiben sollten. Mehr Räume seien diesbezüglich von der Schule nicht eingefordert worden.

 

Herr Benden bedauerte es, dass die Schulleiter der anderen städtischen Schulen nicht anwesend seien. Er fragte nach, ob die Kommunen als Schulträger Mittel für bauliche Maßnahmen von Seiten des Landes bekämen und ob es sich hier um zweckgebundene Mittel handeln würde.

 

Herr Brunen bestätigte, dass es Mittelzuweisungen gebe und diese in zwei verschiedene Töpfe flössen. Ein Betrag i. H. v. 10.000€ werde für die Stadt als Schulträger angewiesen und ein weiterer i. H. v. 30.000€ für die Stadt als örtlicher Träger der öffentlichen  Jugendhilfe überwiesen.

 

Herr Kappes wollte wissen, ob es richtig sei, dass aus den Mitteln für die Schulen nur bauliche Dinge und keine Kosten für Fachkräfte zu finanzieren seien.

Herr Brunen bestätigte dies.

 

Frau Thelen wandte sich an die anwesenden Schulleiter und fragte nach, was den Schulen an Materialien und Räumlichkeiten fehle.

 

Herr Pauli erläuterte, dass die notwendigen Fördermaterialien beim Schulverwaltungsamt beantragt würden und diese auch beschafft würden. Es sei grundsätzlich so, dass alle benötigten Materialien nach entsprechendem Antrag für die Schulen beschafft und diesen zur Verfügung gestellt würden.

 

An Herrn Pauli gewandt fragte Herr Mesaros, ob und welche Unterstützung er vom Jugendamt der Stadt brauche.

 

Herr Pauli erkärte, dass man in einem intensiven Austausch mit dem Jugendamt stehe und die Zusammenarbeit gut sei. Nicht in allen Fällen könne das Jugendamt vor Ort schnell und zügig handeln, da in bestimmten Fällen beispielsweise das Kreisjugendamt zuständig sei.

 

Herr Schulz bestätigte die gute Zusammenarbeit. Zwar seien in der Anfangsphase des Einsatzes von Schulbegleitern hier und da Meinungsverschiedenheiten aufgetreten. Diese seien aber im Rahmen der Klärung rechtlicher Dinge mehr und mehr ausgeräumt worden, so dass zwischenzeitlich auf beiden Seiten Zufriedenheit über die Zusammenarbeit herrsche.