Der Fachausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Geilenkirchen, Folgendes zu beschließen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfangreiche Schulentwicklungspalnung nach Schulgesetz NRW § 80 in Auftrag zu geben. In der zu erstellenden Schulentwicklungsplanung ist insbesondere zu berücksichtigen:

 

Das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten.

 

Die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverfahren der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen.

 

Die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens und Schulstandorten.

 

  1. Bei der Erstellung einer künftigen Schulentwicklungsplanung ist es erwünscht, dass Schüler, Eltern und Lehrer am Geilenkirchener Schulentwicklungsplan mitarbeiten.

 

  1. Der Geilenkirchener Schulentwicklungsplan wird jährlich fortgeschrieben.

 


Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte Herr Benden zunächst die Frage in den Raum, was denn eigentlich ein Schulentwicklungsplan sei und was dieser bewirken solle. Es sei festzustellen, dass der Schulentwicklungsplan des Kreises Heinsberg, der auch die Planung für Geilenkirchen mit einschließe, für einen Zeitraum von 7 Jahren erstellt werde, aber bereits nach Ablauf eines Jahres wieder überholt sei. Verlässliche Zahlen für Geilenkirchen lägen dann nicht mehr vor. Die Stadt Geilenkirchen solle daher einen eigenen Schulentwicklungsplan aufstellen. Alternativ könnte der Schulentwicklungsplan des Kreises jedes Jahr fortgeschrieben werden. Falls dies nicht geschehe, solle sich die Stadt diesbezüglich nicht mehr an den Kosten im Rahmen der Kreisumlage beteiligen.

 

Herr Brunen erläuterte zum Thema, dass der Schulentwicklungsplan des Kreises Heinsberg alle 10 kreisangehörigen Kommunen berücksichtige. Es stelle sich die Frage, welches Ziel mit einem Schulentwicklungsplan verfolgt werde. Es gebe keine bahnbrechenden Änderungen, die einen eigenen Schulentwicklungsplan nötig machten. Dies könnte ggf. dann der Fall sein, wenn sich die Schullandschaft durch die Einführung neuer Schulformen grundlegend ändern würde. Die Stadt Geilenkirchen verfüge jedoch jederzeit über alle für eine Versorgungsplanung notwendigen Zahlen und Daten. Die Zahl der Klassen in den einzelnen Schulformen sei ebenfalls bekannt. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, ob die Entwicklung eines Schulentwicklungsplanes, die Kosten von über 10.000 Euro nach sich ziehen könne, notwendig sei.

 

Herr Kappes stellte fest, dass dies nicht erforderlich sei und alle notwendigen Daten hier festgestellt werden könnten.

 

Herr Weiler stimmte den Ausführungen von Herrn Brunen und Herrn Kappes zu und erklärte ergänzend, dass Schließungen von Klassen zunächst doch nur die Grundschulen betreffen könnten. In jedem Jahr würden die aktuellen Zahlen ermittelt. Das reiche aus.

 

Herr Benden, erwiderte, dass es nicht das Ziel sei, Grundschulen zu schließen. Vielmehr solle ein Schulentwicklungsplan alle betreffenden Bereiche erfassen und einschließen. Die Entwicklung der Anzahl von Flüchtlingskindern, das Thema Inklusion oder der offene Ganztagsbetrieb gehörten beispielsweise von einer Schulentwicklungsplanung berücksichtigt.

 

Herr Brunen erläuterte, dass die Zahlen, die einer Planung zugrunde lägen, aus dem Melderegister stammten und diese nach einem Jahr überholt seien. Es sei notwendig, diesbezüglich nach gewissen Zeitabläufen nachzusteuern und Anpassungen durchzuführen.

 

Herr Kappes betonte noch einmal, dass er die Entwicklung eines eigenen Schulentwicklungsplanes für rausgeschmissenes Geld halte. Die notwendigen Zahlen und Daten würden von der Stadt an den Kreis weiter gegeben und dies sei ausreichend.

 

Unter Berücksichtigung der vorher genannten Argumente stellte Frau Brandt fest, dass die Entwicklung eines eigenen Schulentwicklungsplanes keinen Sinn mache. Man solle kein Geld für Dinge ausgeben, die man nicht brauche. Diese könne sinnvoller eingesetzt werden.

 

Der Vorsitzende stellte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

3

Nein:

17

Enthaltung:

0