Zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Hinblick auf einen Investitionsstau an den städtischen Schulen erläuterte Herr Beigeordneter Brunen zunächst die derzeit bestehende Situation.

 

Bezogen auf den Bereich der Lehr- und Lernmittel stellte Herr Brunen fest, dass es nie einen Investitionsstau gegeben habe und eine solcher auch aktuell nicht bestehe. Es sei vielmehr so, dass man diesen Bereich auch während des Haushaltssicherungskonzeptes als Pflichtaufgabe gesehen habe und die Haushaltssicherung nicht negativ auf diesen Bereich durchgegriffen habe. Die notwendigen Materialien seien zu jeder Zeit beschafft worden.

 

Bezüglich der baulichen Situation erklärte Herr Brunen, dass das Gebäudemanagement derzeit eine Stellungnahme fertige, die den politischen Gremien zur Kenntnis gebracht werde. Die Frage nach einem bestehenden Investitionsstau sei jedoch nicht ohne weiteres zu beantworten, sondern hierzu müsse zunächst einmal der Begriff Investitionsstau definiert werden. Haushaltsrechtlich definiere man einen Investitionsstau als Substanzverlust ohne Investitionen in Abschreibungshöhe.  Für die städtischen Gebäude habe man immer einen Investitionsplan geführt, der die notwendigen und anstehenden baulichen Maßnahmen wiedergebe. Die daraus resultierende gute Gebäudeerhaltung sei von der Gemeindeprüfungsanstalt zuletzt bestätigt worden. Geilenkirchen liege mit seiner entsprechenden Einstufungskennzahl von 0,91 im guten Mittelfeld des Rahmens von 0,4 bis 1,2.

 

Der Ausgabeschwerpunkt habe bisher in der Regel auf den Schulgebäuden gelegen, die eine guten bis sehr guten Zustand aufwiesen. Notwendige Maßnahmen, insbesondere auch im Rahmen des Brandschutzes, seien immer sofort umgesetzt und erledigt worden. Die darüber hinaus gehenden notwendigen baulichen Maßnahmen seien in Folge auch Zug um  Zug abgearbeitet worden.

 

Beispielhaft verwies Herr Brunen auf die Anita-Lichtenstein-Gesamtschule sowie die Realschule. Hier seien bereits immer wieder umfangreiche bauliche Maßnahmen umgesetzt worden. Weitere stünden auf dem Plan, so z.B. die Sanierung der Küche, der Toilettenanlagen und des Sonnenschutzes. In der Realschule würden notwendige bauliche Maßnahmen für den Bildungsgang der Klasse 7 umgesetzt.

 

Herr Benden verwies darauf, dass ein ursprünglich für jede Schule eingeführtes Budget in der Haushaltssicherung aufgegeben wurde und seitdem wieder ein Gesamtbudget für alle Schulen geführt werde, das durch die Verwaltung gesteuert werde. Mit Blick auf die anwesenden Schulleiter fragte Herr Benden, ob diese mit der derzeit praktizierten Verfahrensweise zufrieden seien.

 

Herr Böken  antwortete und stellte fest, dass die Stadt bisher allen Anträgen, die die Schule gestellt habe, nachgekommen sei und alle Dinge beschafft oder umgesetzt worden seien. Trotzdem sei es wünschenswert, wenn die Schule wieder über ein eigenes Budget verfügen könne, um bestimmte Dinge zeitnah und unbürokratisch umsetzen zu können.

 

Herr Benden erklärte, dass es wünschenswert sei, wenn die Schulen über ein eigenes Budget verfügen könnten und das dieses Thema auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden solle, damit die Schulen Gelegenheit hätten, eine Liste mit Projekten aufzustellen, die aus ihrer Sicht umgesetzt werden sollten.

 

Herr Brunen fragte nach, was denn auf einer solchen Liste stehen solle und ob es sich um eine reine Wunschliste der Schulen handeln oder die Liste ggf. Dinge auflisten solle, die aus der Zeit der Haushaltssicherung nachzuholen seien.

 

Herr Weiler brachte seine Verwunderung zum Ausdruck und fragte, was ein solches Verfahren bezwecken solle. Sicherlich sei jede Schule in der Lage, einen Wunschzettel aufzustellen. Ob das jedoch wirtschaftlich und notwendig sei, sei dahingestellt.

 

Herr Kappes erklärte, es sei Quatsch, Wünsche der Schulen aus der Vergangenheit aufzuzählen.

Herr Pauli erläuterte noch einmal die Situation und erklärte, dass früher zum Ende eines Haushaltsjahres noch nicht verausgabte Mittel ausgegeben wurden, um die Ansätze für die Folgejahre nicht verringern zu müssen. Zwischenzeitlich räume das Land die Möglichkeit einer Budgetierung für die Schulen ein. Hierdurch könnten die Schulen in die Situation eines eigenverantwortlichen Umgangs mit den Mitteln gebracht werden. Die Möglichkeiten von längerfristig angelegten Projekten und Finanzierungen würde damit eindeutig erhöht.

 

Herr Mesaros stellte fest, dass die Schulen alles bekämen, was sie für einen ordnungsgemäßen Betrieb bräuchten. Er sehe keinen Bedarf für eine Budgetierung. Vielmehr werde eine solche zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, die erhöhten Verwaltungsaufwand nach sich ziehe.

Herr Benden erklärte, dass aus seiner Sicht eine Budgetierung die Verwaltung entlaste und Arbeit gerade durch den Verwaltungsgang der Schulen produziert werde. Die Schulleiter seien durchaus in der Lage, eigenverantwortlich mit einem Budget umzugehen und dieses sollten die Schulen dann auch bekommen.

 

Herr Brunen wies darauf hin, dass eine Budgetierung nicht automatisch heiße, dass der bei der Stadt bestehende Haushaltsansatz der Mittel vollumfänglich in ein Budget geschoben werden könne. Durch eine Budgetierung werde auch nicht das für die Stadt bestehende Haushaltsrecht aufgehoben. Vielmehr seien bei Investitionen z. B. auch die vergaberechtlichen Verfahren zu berücksichtigen. Herr Brunen hielt diesbezüglich eine Budgetierung für problematisch. Das Verfahren, wie es mit den Schulen zuvor praktiziert worden sei, sei für alle Seiten in Ordnung und führe zu keinen Problemen.

 

Herr Kappes forderte die Schulen und die Verwaltung auf, miteinander zu kommunizieren und die erforderlichen Bedarfe abzusprechen und gemeinsam fest zu legen.