Beschluss:

 

Der Befreiung wird wie beantragt zugestimmt.

 


Herr Benden fasste den Sachverhalt nochmals kurz zusammen.

 

Herr Wischer von der Fa. Ericsson gab einige Erläuterungen zu dem geplanten Vorhaben und dem Thema Richtfunk.  

 

Herr Conrads bedauerte, dass seitens der CDU der Hinweis in der Stewi-Einladung auf die Veranstaltung der Firma CSB nicht als direkte Einladung an die Stadtverordneten verstanden worden sei, sodass seitens der CDU auch niemand erschienen sei.

 

Er hielt es für rechtlich bedenklich, einen Verzicht auf die Installation einer Mobilfunkanlage und die gleichzeitige Zustimmung zu dem geplanten Mast miteinander zu verbinden. Herr A. Jansen erläuterte daraufhin anhand eines Übersichtsplanes die örtliche Situation. Nach Aufgabe der militärischen Nutzung sei nördlich des Richtweges ein Gewerbegebiet geplant worden. Eine der Festsetzungen des Bebauungsplanes sei die maximale Höhe von baulichen Anlagen, die in diesem Bereich 10,0 m betrage. Die Voraussetzungen zur Genehmigung des Mastes von 25,0 m lägen daher zunächst nicht vor. Es gebe aber die Möglichkeit, nach § 31 BauGB eine Befreiung zu erteilen. Herr Jansen erklärte, dass ein Beschluss zur Befreiung von der festgesetzten Höhe, aber gegen eine eventuelle Mobilfunkantenne rechtlich sehr bedenklich sei. Ein freiwilliger Verzicht des Eigentümers sei sicherlich etwas anderes. Die Frage sei auf jeden Fall aber nicht so einfach zu beantworten.

 

Herr Eggert hielt es für vorbildlich, dass seitens des Unternehmens eine solche Veranstaltung vorgenommen worden sei.

 

Herr Sybertz habe ebenfalls an der Informationsveranstaltung teilgenommen und sei jetzt überzeugt, dass die Richtfunkantenne bezüglich der Strahlung unbedenklich sei. Man rede hier über die Höhe des Mastes von 25,0 m, die die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe von 10,0 m überschreite. Manche Anwohner hätten sich auch hinsichtlich der Höhe des Mastes gegen die Anlage ausgesprochen. Seitens der Firma CSB sei daher zugesagt worden, den Mast durch eine Abpflanzung in Richtung des Richtweges optisch abzuschirmen. Zudem bestünde die CSB-Zusage, dass der Mast nur für die Richtfunkantenne benötigt werde. Es würden keine weiteren Anlagen, z. B. auch keine Werbeanlagen, installiert.

 

Nach Herrn Paulus habe sich auch die CDU-Fraktion ausführlich mit der Sache beschäftigt. Es gehe um die richtige Bewertung und Gewichtung der Belange. Der Antragsteller habe vernünftige Gründe, sein Vorhaben durchzuführen. Es seien aber auch die Belange der Anwohner zu betrachten. Vorbehalte gegen Strahlung seien menschlich nachvollziehbar. Nach dem Stand der Wissenschaft seien aber keine Beeinträchtigungen zu befürchten.

 

Herr R. Jansen ging auf den ursprünglichen Antrag von CSB ein, wonach CSB von sich aus gesagt habe, dass keine Mobilfunkantenne geplant sei. Er teile aber die rechtlichen Bedenken, wie von Herrn A. Jansen ausgeführt. Er wolle sich auf das Wort von CSB verlassen.

 

Herr Conrads stellte klar, dass er lediglich um Klärung eines rechtlichen Problems gebeten habe.

 

Frau Frohn wies darauf hin, dass die Strahlenbelastung der Richtfunkantenne so gering sei, dass davon keine Beeinträchtigung ausgehe. Der Antragsteller wolle freiwillig auf die Errichtung einer Mobilfunkantenne verzichten.  Frau Frohn bat um Abstimmung.

 

Es wurde festgehalten, dass lt. freiwilliger Erklärung des Antragstellers der geplante Mast durch eine Anpflanzung optisch zur Bebauung am Richtweg abgeschirmt werden solle und weitere Nutzungen, insbesondere als Träger für Mobilfunkantennen oder für Werbezwecke, nicht erfolgen werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0