Sitzung: 21.04.2010 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 108/2010
Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde entsprechend dem Abwägungsvorschlag befunden.
Der Entwurf der 61. Flächennutzungsplanänderung wurde zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
0 |