Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgestellten Planung wird zugestimmt. Darüber hinaus wird ein Erschließungsvertrag geschlossen und die Erschließungsanlage nach Fertigstellung in die Baulast der Stadt Geilenkirchen übergehen. (Zusatz 14.06.2016:) Die Herstellung der Straße erfolgt durch eine Fachfirma und die Übernahme der Straße nach Abnahme durch die Verwaltung.


Nach Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden stellte Herr Alwin Gietemann vom Ingenieurbüro für Abwasser- und Verkehrswesen, kurz die Planung für das ehemalige Molkereigelände vor. Bei der Planung habe man Höhenunterschiede im Straßenbau von bis zu vier Metern berücksichtigen müssen. Die Erschließung erfolge über 2 Stichstraßen mit einer jeweiligen Breite von sechseinhalb Metern und einer Wendemöglichkeit am Ende der Straße. Die eingeplanten Pflanzbeete und Stellflächen sollen in der Größe und Anzahl erhalten bleiben, die Örtlichkeit könnte sich jedoch noch verschieben, da die Baugrundstücke noch nicht vermessen bzw. vermarktet sind. Die Stichstraßen sollen mit einer Mittelrinne versehen, niveaugleich gepflastert und die Beete mit Hochborden eingefasst werden. Durch den Ausbau ergebe sich eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich. Der Gehweg außerhalb der Stichstraßen soll bis zur Herzog-Wilhelm-Straße durchgezogen und an den vorhandenen Gehweg angeschlossen werden. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll dem Böschungsniveau Rechnung getragen werden. Die Entwässerung der Grundstücke und Straße erfolge über ein 300´er Rohr im Mischwasserverfahren. Entwässerungs- und Versorgungsleitungen sowie die Straßenbeleuchtung werden alle bei der Herstellung der Straße in einem Zug verlegt.

 

 

Stadtverordneter Grundmann fragte nach, ob durch die vorgesehene Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich das Parken nur in den ausgewiesenen Flächen möglich sei und ob eine solche Ausweisung erfolgen müsse.

 

Herr Gietemann führte hierzu aus, würde man bei einer Straßenbreite von sechseinhalb Metern noch Flächen für separate Bürgersteige abziehen, würde das die Straße sehr verengen.  Stichstraßen seien für eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich prädestiniert. Dies käme vor allem jungen Familien zugute.

 

Stadtverordneter Grundmann präzisierte seine Frage dahingehend, dass eine solche  Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich zu Problemen beim Parken von Besuchern sowie für  Liefer- und Müllfahrzeuge führen könne, gerade in den großzügig ausgebauten Wendeplätzen. Dies könne dann zu einem größeren Kontrollaufwand des Ordnungsamtes führen.

 

Laut technischen Beigeordneten Mönter seien ausreichend Flächen für den ruhenden Verkehr ausgewiesen worden. Die zu erwartende geringe Anzahl von Baugrundstücken veranlasse nicht zu einer anderen Planung. Die Gefällelage führe zu gewissen Zwängen beim Ausbau der Stichstraßen, zudem müsse jeder Hauseigentümer ausreichend Stellflächen für Fahrzeuge auf seinem Grundstück schaffen.

 

Stadtverordneter Kleinen erkundigte sich, ob die Straßenbeleuchtung in einer dimmbaren Version hergestellt werde oder auch hier jede zweite Lampe abgeschaltet werde und ob für die beiden nördlich angrenzenden Stichstraßen „Am Sonnenhügel“ auch eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich erfolgen könne.

 

Herr Gietemann erklärte, dass der Ausbau in LED-Technik erfolge. Man werde sich noch mit der Verwaltung absprechen und den Ausbau an die bestehenden gängigen Modelle anpassen.

 

Technischer Beigeordneter Mönter gab an, dass bevor eine Ausweisung der beiden angrenzenden Straßen als verkehrsberuhigter Bereich erfolgen könne, die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden müssten. Bedarf sei hierfür zurzeit nicht zu erkennen.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz fragte nach der Höhe der abzufangenden Böschung und wie der Ausbau erfolge.

 

Herr Gietemann gab an, dass eine Böschungshöhe von vier Metern abgefangen werden müsse. Man werde die Böschungen verschienen, um die aufgetragene Erdmasse an Ort und Stelle zu halten. Zudem werde die Nassrandsaat aufgespritzt, um Abgänge zu vermeiden. Bei Starkregenereignissen werden man jedoch mit Nacharbeiten rechnen müssen.

 

Stadtverordneter Graf bat um Erweiterung des Beschlussvorschlages um den Zusatz, dass die Herstellung der Straße durch eine Fachfirma erfolge und anschließend durch die Verwaltung abgenommen werde. Früher sei dieser Zusatz immer in den Beschlussvorschlägen angeführt worden.

 

Sachkundiger Bürger Sontopski fragte nach, ob die Bepflanzung der Böschung ausschließlich mit Gras erfolge.

 

Die Anpflanzung der Böschung soll auch mit niedrigem Buschwerk erfolgen. Die Flächen werden nicht an die Stadt übergeben, sondern werden Bestandteil der zu veräußernden Grundstücke und daher vom Eigentümer zu pflegen, so Herr Gietemann.

 

Nach der Zahl der zu erwartenden Häuser fragte der sachkundige Bürger Eggert.

 

Eine genaue Zahl konnte ihm Herr Gietemann nicht nennen, er rechne aber mit bis zu zehn Einfamilienhäusern, welche evtl. auch als Doppelhaushälften erbaut werden könnten. Die Höhe der Gebäude sei auf zehneinhalb Metern begrenzt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0