Herr Technischer Beigeordneter Mönter verwies auf die Ausführungen der Sitzungsvorlage und erklärte, dass es sich bei den beabsichtigten Maßnahmen der Telekom um privilegierte Maßnahmen handeln würde, zu denen die Stadtverwaltung die erforderliche Zustimmung bereits erteilt habe.

Auf eine entsprechende Anfrage aus den Reihen des Ausschusses erklärte er, dass es sich bei den so genannten Freileitungen um oberirdische Leitungen handele, die über zu errichtende Masten geführt würden.