Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschloss einstimmig, dem Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Richtfunkantenne zuzustimmen.


Bürgermeister Fiedler führte aus, dass dieser Punkt bereits ausführlich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung diskutiert worden sei. Insbesondere sei die Frage behandelt worden, wie eine Mobilfunkantenne vermieden werden könne. Die Verwaltung mache nach eingehender Recherche den Vorschlag, den Beschluss auf eine Befreiung für Richtfunkantennen zu beschränken. Darüber hinaus könne die Stadt in Bezug auf Mobilfunkantennen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Firma CSB schließen.

 

Stadtverordneter Conrads hinterfragte, ob über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag seitens der CSB System AG auf ein eigentlich zustehendes Recht verzichtet werden könne.

 

I. Stadtbeigeordnete Hausmann erwiderte, dass zum einen die Befreiung im Beschluss des Rates auf Richtfunkantennen beschränkt werde. Zum anderen habe man diese Vorgehensweise mit einem Juristen besprochen. Außerdem strebe man eine vertragliche Regelung mit der Firma CSB an. Eine weitere Möglichkeit sei die Änderung des Bebauungsplanes, um Mobilfunk auszuschließen. Dies sei jedoch ein zu aufwendiges Verfahren.

 

Stadtverordneter Sybertz machte darauf aufmerksam, dass in der Niederschrift des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung von einer „Abpflanzung“ an der Antenne zwecks Sichtschutzes die Rede sei. Er bat um Korrektur, dass es sich sicherlich nur um eine „Anpflanzung“ handeln könne.

 

Stadtverordneter Benden dankte der Verwaltung, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Firma CSB gehandelt zu haben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0