Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 15, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschloss die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Geilenkirchen in der folgenden Fassung mehrheitlich:

 

 

Satzung

über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Geilenkirchen

 

Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 950), des § 25 Grundsteuergesetz vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) hat der Rat der Stadt Geilenkirchen  in seiner Sitzung am …………….. folgende Hebesatzsatzung beschlossen:

 

§ 1

Grundsteuer

Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 240 v.H.

2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 381 v.H.

 

§ 2

Gewerbesteuer

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 403 v.H. festgesetzt.

 

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.

 

 


Stadtverordneter Wolff erklärte, dass die CDU Fraktion der Festsetzung der Realsteuerhebesätze nicht zustimmen werde. Diese Überlegung hätte vor Ausführung des Haushalts überdacht werden müssen. Darüber hinaus sei die Gewerbesteuer in Geilenkirchen geringer als in anderen Kommunen eingebrochen, was dem niedrigen Satz zu verdanken sei. Bevor über Steuererhöhungen nachgedacht werde, müssten seines Erachtens alle anderen Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft sein. Eine Steuererhöhung sei die letzte Alternative.

 

Stadtverordneter Benden warf der CDU vor, nicht angekommen zu sein. Die Gewerbesteuersenkung sei damals aus der Hüfte geschossen worden und auch in diesem Jahr habe die CDU in den Haushaltsberatungen keine Einsparmöglichkeiten vorgeschlagen. Er sei erfreut über den Vorschlag der Erhöhung. Zudem habe das Gewerbe bis 01/2011 genügend Vorlaufzeit sich auf die Veränderung einzustellen. Um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu haben, müsste diese Maßnahme getroffen werden.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen stimmte zu, dass keine andere Möglichkeit zur Genehmigung des Haushaltes bestehe und die SPD Fraktion der Erhöhung der Hebesätze zustimme.

 

Stadtverordneter Kravanja erläuterte, dass die Bürgerliste dem Vorschlag der Erhöhung der fiktiven Realsteuerhebesätze zustimmen werde. Schon in den Haushaltsdebatten sei man von notwendigen Einschnitten ausgegangen, wenn sich an der Situation in Geilenkirchen nicht etwas dramatisch ändere. Jetzt müsse ein Haushalt aufgestellt werden, der Handlungsfähigkeit gewährleiste. Auch im Sinne der Unternehmen, die mit einem halben Jahr Vorlaufzeit die Steuererhöhung einplanen könnten, müsse jetzt eine Entscheidung getroffen werden.

 

Stadtverordnete Frohn warf ein, dass die FDP Fraktion die Steuersenkung in der vergangenen Legislaturperiode begrüßt habe. Nun müsse man aber seiner Vernunft folgen und der Erhöhung zustimmen.

 

Stadtverordneter Mingers bemängelte, dass die Erhöhung der Realsteuerhebesätze im nächsten Jahr seines  Erachtens zu spät erfolge. Aber dies sei besser als nie.

 

Bürgermeister Fiedler erwähnte, dass die Vorlage der Verwaltung eine Reaktion auf eine Forderung der Kommunalaufsicht sei. Diese benötige zur Genehmigung des Haushaltes einen belastbaren Nachweis für Mehreinnahmen aus der erhöhten Gewerbesteuer und dies sei nur durch den heutigen Ratsbeschluss möglich.

 

Stadtverwaltungsrat Gemünd ergänzte, dass der Kommunalaufsicht bzw. in diesem Falle der Bezirksregierung aufgrund abweichender Einnahmen eine belastbare Finanzplanung vorgelegt werden musste. Daher müssten für das Jahr 2011 die fiktiven Realsteuerhebesätze erhöht werden. Andernfalls würde die Stadt Geilenkirchen schon in diesem Jahr die Voraussetzungen für ein Haushaltssicherungskonzept erfüllen.

 

Stadtverordneter Wolff erwiderte, dass der Rat der Stadt dank des demokratischen Systems unabhängig von Forderungen der Kommunalaufsicht Beschlüsse fassen könne und das Abstimmungsergebnis nicht erzwungen werden könne.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

15

Enthaltung:

2