Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Modelle unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OVG zu erarbeiten und mit entsprechenden Zahlen bis zur nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen.


I. Beigeordneter Brunen verwies auf die aktuelle Entwicklung durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zur Geschwisterkinderregelung. Seit Einführung des KiBiz erheben die Jugendämter einen Beitrag per eigener Satzung. Zu Beginn habe man eine einheitliche Regelung innerhalb des Kreisgebietes gehabt, mittlerweile würde davon jedoch teilweise abgewichen. Das Gesetz beinhalte keine Vorgaben, ob man für Geschwisterkinder Beiträge erhebe oder nicht. Im Rahmen der Einführung des letzten beitragsfreien Kindergartenjahres wurde hier entschieden, eine Befreiung für ein jüngeres Geschwisterkind nur dann vorzunehmen, wenn für ein älteres Kind tatsächlich einen Beitrag gezahlt werde. Wurde das Vorschulkind also beitragsfrei, wurde ab dann ein Beitrag für das jüngere Geschwisterkind erhoben.

 

Im nun vorliegenden Urteil gegen die Stadt Kempen wurde diese Regelung, die gleichlautend mit der hiesigen Satzung sei, für fehlerhaft erklärt. Die genaue Begründung läge jedoch erst seit einer Woche vor, zudem warte man noch auf Hinweise des Städte- und Gemeindebundes. Als Fazit könne man aber bereits festhalten, dass eine Änderung der Satzung erforderlich sei. Möglich sei es, Beiträge für Geschwisterkinder weiter zu erheben, dann jedoch für alle, möglich sei auch generell keine Beiträge für Geschwister zu erheben oder auch Varianten dazwischen, wie z.B. ein reduzierter Beitrag für ein Geschwisterkind in allen Fällen. 

 

Durch die vollständige Befreiung in diesem Jahr sei mit einem Einnahmeverlust von ca. 70.000 € zu rechnen. Der Refinanzierungsansatz werde damit noch weiter unterschritten. Daher wäre es erstrebenswert das bisherige Beitragsniveau zu halten. Ein Vorschlag könnte sein, die Erhöhung der Beiträge wie im letzten Jahr durch die Verwaltung vorgeschlagen vorzunehmen, statt wie vom Rat beschlossen, die Anhebung zu verzögern.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Stadtverordneten Kappes stellte Herr Brunen klar, dass es speziell für diesen Ausfall keine Kompensation des Landes gebe, sondern nur seinerzeit für das letzte beitragsfreie Jahr eine Kompensationszahlung eingerichtet wurde.

 

Stadtverordneter Grundmann schlug vor, dass die Verwaltung verschiedene Varianten vorbereiten solle, damit man die Vor- und Nachteile besser diskutieren könne.

 

Ausschussmitglied Wegner-Hens teilte für den Jugendamtselternbeirat mit, dass aus Sicht der Elternschaft eine vollständige Befreiung aller Geschwisterkinder wünschenswert sei. Sie erkundigte sich danach, ob es neue Bescheide für die Eltern gebe.

 

I. Beigeordneter Brunen teilte mit, dass zunächst keine Beiträge mehr in diesen Fällen erhoben würden bis eine Änderung der Satzung erfolgt ist. Bereits erlassene Bescheide würden korrigiert. Sehr wahrscheinlich sind auch die Beiträge der letzten zwei Jahre zu erstatten, dies konnte aber noch nicht endgültig geprüft werden.

 

Ausschussmitglied Grein schlug vor, zunächst die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes abzuwarten und das Urteil in Ruhe auszuwerten, bevor die Verwaltung dann Vorschläge erstelle. Ausschussvorsitzender Mesaros schloss sich diesem Vorschlag an, voraussichtlich werde dann nach den Sommerferien eine weitere Sitzung einberufen.

 

Stadtverordneter Schumacher bat noch einmal um eine kurze Erläuterung der Finanzierung und wie die jetzt nicht gedeckten Kosten aufgefangen würden. I. Beigeordneter Brunen erläuterte, dass sich die Betriebskosten aus den Kindpauschalen, deren Höhe übrigens von der Art des Trägers abhänge, dem Trägeranteil, dem Jugendamtsanteil und den Elternbeiträgen zusammensetzten. Der Gesetzgeber sehe vor, dass ca. 19 % der Kosten über Elternbeiträge zu decken seien, praktisch waren es bislang jedoch nur ca. 15,5 % wobei selbst dieser Wert in der näheren Umgebung im Vergleich noch hoch war. Aber durch die aktuelle Entwicklung würde dieser Wert nun sinken. Als Folge steige dann die Belastung allgemein für alle Steuerzahler.

 

Ausschussmitglied Caruana wollte wissen, ob Beiträge durch die Eltern nachgezahlt werden müssten, wenn eine neue Satzung beschlossen würde. I. Beigeordneter Brunen stelle klar, dass eine neue Satzung nur für die Zukunft erlassen werden könne.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0