Sitzung: 26.11.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 035/2009
Beschlussvorschlag:
Einstimmig wurde über die eingegangenen
Stellungnahmen entsprechend der Sitzungsvorlage abgewogen und der Entwurf der
63. Flächennutzungsplanänderung zur Offenlage und zur Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Herr Wolff erkundigte sich, ob dem
landwirtschaftlichen Betrieb, in dem Schweinemast betrieben werde, durch die
Golfplatzerweiterung Entwicklungsmöglichkeiten verbaut würden. Herr A. Jansen
erläuterte, dass die zu berücksichtigenden Belange sachgerecht untereinander
abzuwägen seien. Der Betrieb sei heute bestandsgeschützt. Ob es einmal zu einer
Expansion kommen würde, sei ungewiss. Sicher sei aber auch in Zukunft eine
Erweiterung möglich, es könnten aber technische Vorkehrungen zum Schutz
benachbarter Nutzungen erforderlich werden, z. B. Ablufteinrichtungen oder
Filtertechnik. Welche technischen Möglichkeiten es in zehn Jahren geben werde,
wisse man nicht. Allerdings sei das Schutzbedürfnis golfspielender Personen
nicht so hoch, wie bei benachbarter Wohnbebauung. Es sei daher eher
wahrscheinlich, dass insofern keine Vorkehrungen getroffen werden müssten.