Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Einstimmig wurde über die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Sitzungsvorlage abgewogen und der Entwurf der 63. Flächennutzungsplanänderung zur Offenlage und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 


Herr Wolff erkundigte sich, ob dem landwirtschaftlichen Betrieb, in dem Schweinemast betrieben werde, durch die Golfplatzerweiterung Entwicklungsmöglichkeiten verbaut würden. Herr A. Jansen erläuterte, dass die zu berücksichtigenden Belange sachgerecht untereinander abzuwägen seien. Der Betrieb sei heute bestandsgeschützt. Ob es einmal zu einer Expansion kommen würde, sei ungewiss. Sicher sei aber auch in Zukunft eine Erweiterung möglich, es könnten aber technische Vorkehrungen zum Schutz benachbarter Nutzungen erforderlich werden, z. B. Ablufteinrichtungen oder Filtertechnik. Welche technischen Möglichkeiten es in zehn Jahren geben werde, wisse man nicht. Allerdings sei das Schutzbedürfnis golfspielender Personen nicht so hoch, wie bei benachbarter Wohnbebauung. Es sei daher eher wahrscheinlich, dass insofern keine Vorkehrungen getroffen werden müssten.