Herr Lehnen erläuterte, dass zunächst einmal der Förderbedarf im regulären Verfahren im Rahmen einer Diagnostik festgestellt werde, danach könne ein Betreuungsplatz gesucht werden. Bei einer Einzelintegration belege ein Kind zwei Plätze in einer KiTa, diese hätte darüber hinaus die Möglichkeit weitere Fördermittel für Therapeuten zu beantragen. Aktuell seien drei Kinder in Einzelintegration. In den letzten Jahren seien jedoch häufig Kinder dann später in integrative Gruppen gewechselt. In der Praxis zeige sich, dass die Integration in den integrativen KiTas besser gelänge.

 

Ausschussmitglied Horrichs-Gerads erkundigte sich danach, welches Fachpersonal für die Einzelförderung zur Verfügung stünde, ob z.B. Heilpädagogen vorhanden seien.  Herr Lehnen konnte berichten, dass meistens Zusatzqualifikationen beim Personal vorhanden seien, die Einzelintegration richte sich aber nach dem individuellen Förderbedarf eines Kindes, so dass z.B. auch zusätzliches Personal von außen über die erwähnten zusätzlichen Pauschalen eingesetzt werde. Diese Therapien fänden dann aber in extra Räumen ohne die anderen Kinder statt, dies sei dann nicht mehr inklusiv.

 

Ausschussmitglied Grein ergänzte, dass die Stellen für Therapeuten gestrichen worden seien. Nunmehr müsse der Kinderarzt eine Verordnung ausstellen und die Eltern Therapeuten aus einer Praxis beauftragen, die dann in die KiTa kämen. Solange Verordnungen ausgestellt würden, funktioniere das noch, trotzdem sei die Situation viel schwieriger, seit die Kosten von den Krankenkassen getragen würden und die Therapeuten nicht mehr in den KiTas angestellt seien.

 

Auf eine Nachfrage des Stadtverordneten Dr. Evertz zur erwarteten weiteren Entwicklung konnte Herr Lehnen berichten, dass generell mit einer steigenden Nachfrage gerechnet werde, da immer häufiger ein Förderbedarf festgestellt würde. Auf Grund der beschriebenen Vorteile und der Tatsache, dass eine Einzelintegration die Regelplätze reduziere, gäbe des Planungen für eine weitere integrative Gruppe.