Ausschussvorsitzender Mesaros verwies auf die Vorlage und erkundigte sich, ob dazu Fragen bestünden.

 

Ausschussmitglied Wegner-Hens wollte wissen, wie sich die personelle Mindestbesetzung errechne. Herr Lehnen erläuterte, dass sich dies aus § 19 des KiBiz ergebe und von der Gruppenstruktur und den Betreuungszeiten abhinge. Das KiBiz mache hier entsprechende Vorgaben bis hin zum Umfang der Freistellung für die Leitung. Auf eine weitere Nachfrage teilte er mit, dass es in der Freiheit jedes einzelnen Trägers liege, auch mehr Personal einzusetzen.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz interessierte sich dafür, wie die Situation bei anderen Trägern sei im Vergleich zu den ca. 20 % mehr Personal in den städtischen KiTas. Ausschussmitglied Grein konnte für die AWO berichten, dass dort ca. 15 Prozent mehr Personalstunden über der Mindestbesetzung vorhanden seien.

 

I. Beigeordneter Brunen stellte heraus, dass man sicher diese Prozentwerte vergleichen könne, ansonsten ein Vergleich aber schwierig sei. Das gesamte Budget einer Einrichtung ergebe sich aus den zur Verfügung stehenden Kindpauschalen. Gebe man mehr Geld für Personal aus, müsse man dies an anderer Stelle, z.B. bei den Sachkosten, einsparen.  Auch bei einem längeren Ausfall des Personals z.B. durch Krankheit müsse Geld, was dann eingespart würde, wieder verwendet werden, da nicht verbrauchte Mittel zu erstatten seien. Daher werde auch kaum ein Träger über die zur Verfügung stehenden Betriebskosten hinaus Personal aus eigenen Mitteln finanzieren. Ausschussmitglied Grein ergänzte, dass in diesem Zusammenhang ja auch die Alters- und damit Lohnstruktur zu berücksichtigen seien. Zudem könne aus speziellen Fördermitteln ja noch zusätzliches Personal finanziert werden.