Herr Lehnen berichtete noch einmal von den bisherigen Planungen zur Einrichtung einer Spielgruppe, um einen Teil der Betreuungsbedarfe aufzufangen. Dabei habe man sich für einen integrativen Ansatz entschieden und werde auch Flüchtlingskinder einbinden, da dies auch einem besseren Spracherwerb diene. Die Gruppe starte nun am 01.09.2016 in Räumlichkeiten der GGS, die Betriebserlaubnis sei beantragt. Zur Verfügung stünden dann 10 Plätze für Kinder im Alter von 3-6, man wolle diese zur Hälfte an Flüchtlingskinder und an deutschsprachige Kinder vergeben. Besonders erwähnen wolle er an dieser Stelle die finanzielle Unterstützung durch die Heinrichs-Gruppe und den Lions Club, die mit ihren Spenden für die notwendige Anschubfinanzierung gesorgt hätten. In Kürze werde per Zeitung über das Angebot informiert, dann seien auch Anmeldungen möglich. Die Flüchtlingsfamilien werden über die Verwaltung bzw. die Ehrenamtler angesprochen.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitglieds Grein zu den Betreuungszeiten und dem eingesetzten Personal antwortete Herr Lehnen, dass man zunächst einmal von einer Betreuungszeit von 8-12 Uhr an den Wochentagen ausgehe, das Konzept sei in diesem Rahmen aber offen gehalten und Änderungen je nach Bedarf möglich. Neben einer festen Fachkraft soll jeweils ein Elternteil im Wechsel die Betreuung mit übernehmen. Dies biete für die Flüchtlingsfamilien auch noch einmal Vorteile bei der Integration. Frau Grein stellte fest, dass sie sich bei dieser Konzeption sorge, wenn z.B. fünf Kinder aus dem arabisch sprachigen Raum teilnähmen und gar keine Verständigung möglich sei. Aus ihrer Erfahrung heraus sei es ohne Dolmetscher sehr schwierig. Ausschussvorsitzender Mesaros stellte noch einmal heraus, dass man hier etwas Neues versuche und bewusst Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Konzepts offen gehalten habe.

 

Herr Lehnen ergänzte auf Nachfrage von Ausschussmitglied Wegner-Hens noch den Hinweis, dass es sich um ein kostenfreies Angebot handle, dies sei gezielt auch vor dem Hintergrund der beabsichtigen Integration so gestaltet. Wolle man dies ändern, so müsse man dies in der Satzung regeln.