Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Einstimmig wurde die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Geilenkirchen im vereinfachten Verfahren beschlossen und der Entwurf der 1. Änderung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Stadtverordneter R. Jansen erkundigte sich nach den durch die Planung entfallenden Ökopunkten. Herr A. Jansen antwortete, dass lt. Begründung zum Bebauungsplan eine Abbuchung vom Ökokonto vorgesehen sei. Es sei aber auch vorstellbar, einen Ausgleich auf dem Grundstück zu schaffen, das kürzlich von der DB AG erworben worden sei.

 

Herr R. Jansen stellte den Antrag, einen Ausgleich nach Möglichkeit auf diesem Grundstück zu schaffen.