Sitzung: 26.11.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 037/2009
Beschlussvorschlag:
Einstimmig wurde die Aufstellung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Geilenkirchen im vereinfachten
Verfahren beschlossen und der Entwurf der 1. Änderung zur Offenlage nach § 3
Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Stadtverordneter R. Jansen erkundigte sich nach den
durch die Planung entfallenden Ökopunkten. Herr A. Jansen antwortete, dass lt.
Begründung zum Bebauungsplan eine Abbuchung vom Ökokonto vorgesehen sei. Es sei
aber auch vorstellbar, einen Ausgleich auf dem Grundstück zu schaffen, das
kürzlich von der DB AG erworben worden sei.
Herr R. Jansen stellte den Antrag, einen Ausgleich
nach Möglichkeit auf diesem Grundstück zu schaffen.