Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Zum Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Geilenkirchen, Flur 1, Flurstück 319 in Hünshoven (derzeit Janusz-Korczak-Schule) wird ein öffentliches Bieterverfahren durchgeführt.

 


Herr Stadtverordneter Weiler führte aus, dass die CDU-Fraktion der Durchführung des Bieterverfahrens zustimmen werde. Technische Daten müssten allerdings beachtet werden. Er erkundigte sich, warum für das Gelände mit einem darauf befindlichen mehrstöckigen Gebäude lediglich 625.000 Euro als Mindestpreis angesetzt würden. Dieser Preis solle eruiert werden, da er zu niedrig sei. Außerdem werde die Verwaltung eindringlich darum gebeten, Vereinen, die derzeit Räumlichkeiten im Dachgeschoss nutzen, Alternativen im Interesse der Vereine aufzuzeigen. Spätestens im Jahr 2019 stehe das Gebäude nicht mehr zur Verfügung. Drei der untergebrachten Vereine seien aus der Ortschaft Bauchem. Dies sei ein weiteres Indiz für die Relevanz eines Bürgerhauses Bauchem, um Abhilfe zu schaffen. In dem Gebäude seien außerdem die Schützen Hünshoven untergebracht. Diese würden vermutlich im Ortsteil Hünshoven bleiben wollen. Allerdings müsse man sich jetzt schon Gedanken zur zukünftigen Unterbringung machen. Den Vereinen müsse etwas geboten werden.

 

Herr Stadtverordneter Wolff stimmte den Aussagen des Herrn Stadtverordneten Weiler bezüglich des aufgeführten Preises zu und kritisierte, dass der Mindestpreis nicht öffentlich in der Zeitung hätte aufgeführt werden sollen. Da auch der Grundstückswert beachtet werden müsse, sei der Mindestpreis zu niedrig. Die Thematik hätte vor Weitergabe der Informationen an die Zeitung erst mit der Politik in nichtöffentlicher Sitzung vorbesprochen werden sollen. Nach nichtöffentlicher Besprechung hätten Bieter ihre Gebote und Konzepte einreichen können. Einen Mindestpreis offen zu legen sei generell keine gute Idee.

 

Herr Stadtverordneter Gerads stimmte den Aussagen der Herren Stadtverordneten Weiler und Wolff zu. Er erkundigte sich, warum es kein interfraktionelles Gespräch zu diesem Thema gegeben habe.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter stellte klar, dass kein Preis festgeschrieben worden sei, sondern es sich um ein öffentliches Bieterverfahren handele. Dies sei im kommunalen Raum üblich. Ein Mindestgebot aufzuführen sei nicht verwerflich, da es ein Kriterium zur Orientierung sei. Der Bodenwert sei ein weiteres Kriterium. Durch ein Mindestgebot solle ausgeschlossen werden, dass aus haushaltswirtschaftlicher Sicht fehlgeleitete Angebote eingereicht würden. Interessensbekundungen seien bereits bei der Verwaltung eingegangen. Die Durchführung eines öffentlichen Bieterverfahrens verspreche einen guten Preis. Das Verfahren könne anders als eine Ausschreibung auch ohne Ergebnis beendet werden, wenn keine überzeugenden Angebote eingereicht würden. Wenn kein Mindestpreis festgeschrieben werde, könne kein Potenzial für eine städtebauliche Aufwertung berücksichtigt werden. Es sei sinnvoll, eine Preisuntergrenze anzugeben. Die Absicht zur Durchführung eines öffentlichen Bieterverfahrens sei bereits von Herrn Technischen Beigeordneten Mönter in interfraktionellen Sitzungen sowie in Gremiensitzungen etwa im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Mietverträge der Janusz-Korczak-Schule angesprochen worden. Laut Gemeindeordnung NRW sei der Beschluss über die Durchführung eines öffentlichen Bieterverfahrens dem öffentlichen Bereich und damit auch dem öffentlichen Teil einer Sitzung zuzuordnen.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja legte dar, dass die Durchführung eines Bieterverfahrens generell eine gute Idee sei. Menschen sollten zur Erarbeitung neuer Ideen motiviert werden. Aus den bisherigen Wortmeldungen sei erkennbar, dass der Rat das Ausrufen eines Mindestpreises als problematisch ansehe, da die Stadt sich in eine schlechte Verhandlungsposition rücke. Wenn ein Preis aufgerufen werde, diene dieser als Orientierung. Die Stadt Geilenkirchen würde sich dabei unter Wert verkaufen. Angelegenheiten wie der Mindestpreis hätten zuvor abgestimmt werden können.

 

Herr Stadtverordneter Volles stimmte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Ausführungen des Herrn Stadtverordneten Wolff zu. Das Mindestgebot sei zu niedrig. Wenn ein Bieter ein gutes Konzept für diesen Preis vorlegen würde, könne er den Zuschlag erhalten.

 

Frau Stadtverordnete Kals-Deußen stimmte den Herren Stadtverordneten Wolff und Kravanja zu. Es sei gute Sitte, dass die Fraktionsvorsitzenden zur Besprechung solcher Themen eingeladen würden. Es sei nicht gut, dass die Angelegenheit im öffentlichen Teil einer Sitzung besprochen werde.

 

Herr Stadtverordneter Kasper machte darauf aufmerksam, dass das Gebäude vor einem Jahr unter Denkmalschutz gestellt worden sei. Die Stadt Geilenkirchen sei damals auf den Landschaftsverband Rheinland (LVR) zugegangen, um die denkmalschutzrechtliche Einstufung des Gebäudes zu klären. Herr Stadtverordneter Kasper erkundigte sich, ob dies taktisch klug oder eine Pflicht der Stadt Geilenkirchen gewesen sei.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter führte aus, dass die Kontaktaufnahme zum LVR sinnvoll gewesen sei. Wenn etwa ein öffentliches Bieterverfahren eingeleitet werde, müsse zuvor geklärt werden, ob es sich um ein Denkmal handele. Wenn die Frage nicht geklärt werde, könne etwa ein Bürger diese Frage stellen. Der LVR habe als zuständige Fachbehörde beteiligt werden müssen. Eine Eintragung als Denkmal sei bei dem Gebäude erforderlich gewesen.

 

Herr Stadtverordneter Weiler stellte fest, dass sich aus dem Mindestpreis und der Grundstücksgröße ein Mindestwert in Höhe von 107,50 Euro je qm ergebe. Auf Seite 11 unter Punkt 6 sei der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2016 mit 160 Euro je qm beziffert worden. Es sei sinnvoller, diesen Wert zur Berechnung des Mindestgebots heranzuziehen. Wenn kein Bieter gefunden werde, könne der Preis immer noch gesenkt werden.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass das Mindestgebot durch Beschluss des HFA oder des Rates heraufgesetzt werden könne.

 

Herr Stadtverordneter Wolff legte dar, dass festgelegt werden müsse, wie weiter vorgegangen werden solle. Ein Mindestgebot hätte nicht genannt werden sollen, allerdings sei das Mindestgebot nun bereits in die Öffentlichkeit getragen worden. Die Nennung eines Preises sei nicht üblich. Ein öffentliches Bieterverfahren sowie die Auswertung verschiedener Angebote seien in Ordnung. Die Nennung eines Preises sei jedoch fahrlässig.

 

Herr Stadtverordneter Gerads sprach sich ebenfalls gegen die Nennung eines Preises aus. Verschiedene Angebote sollten eingeholt werden. Vielleicht würden auch Konzepte mit einer guten Idee mit einem geringeren Gebot eingereicht, die sich über die Zeit rechnen.

 

Bürgermeister Schmitz fasste zusammen, dass dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden könne und auf die Nennung eines Mindestgebots im Bieterverfahren verzichtet werden könne. Das Mindestgebot sei nicht im Beschlussvorschlag enthalten. Der Durchführung des Bieterverfahrens könne zugestimmt werden.

 

Frau Stadtverordnete Kals-Deußen erklärte, dass das Mindestgebot in einem an die Vorlage angehängten Dokument aufgeführt sei. Dies müsse entfernt werden.

 

Bürgermeister Schmitz stellte fest, dass die Summe aus dem Dokument entfernt werden könne. Der Absatz mit dem folgenden Wortlaut solle entfernt werden: „Das Preisangebot sollte jedoch den Betrag von 625.000,00 € nicht unterschreiten. Bei einem Kaufangebot für eine Teilfläche (nur möglich für bebauten Grundstücksteil!) reduziert sich das Mindestangebot um 50,00 € je m², der weniger erworben wird.“

 

Herr Stadtverordneter Weiler schlug vor, dass der marktübliche Bodenrichtwert als Mindestpreis festgesetzt werden könne. Interessenten könnten sich selbst über die Höhe des marktüblichen Bodenrichtwerts informieren. Alternativ könne auch auf die Vorgabe eines Mindestgebots verzichtet werden.

 

Herr Stadtverordneter Grundmann regte an, dass der von Bürgermeister Schmitz zitierte Absatz entfernt werden solle. Das beste Konzept solle überzeugen. Der Preis solle nicht eine entscheidende Rolle spielen, sondern das Gesamtkonzept.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0