Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Zum Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Geilenkirchen, Flur 1, Flurstück 319 in Hünshoven (derzeit Janusz-Korczak-Schule) wird ein öffentliches Bieterverfahren durchgeführt.

 


Bürgermeister Schmitz machte darauf aufmerksam, dass der HFA empfohlen habe, auf eine Nennung eines Mindestangebots beim Bieterverfahren zu verzichten.

 

Herr Stadtverordneter Benden erklärte, dass beim Bieterverfahren in Betracht gezogen werden müsse, dass in der nächsten Zeit neue Kindergärten im Stadtgebiet eingerichtet werden müssten. In der Innenstadt sei man gut aufgestellt. In Hünshoven sei jedoch ein neuer Kindergarten erforderlich. Man müsse aufpassen, wo ein Kindergarten eingerichtet werden könne. Städtische Grundstücke in Hünshoven, auf denen ein Kindergarten errichtet werden könne, seien rar. Das offene Verfahren solle durchgeführt werden. Man solle jedoch gut überlegen, ob ein städtisches Grundstück veräußert oder für den Bau eines Kindergartens mit oder ohne einen Investor genutzt werden könne. Im Bieterverfahren könne Angeboten zum Bau eines Kindergartens beispielsweise Vorrang eingeräumt werden. In Hünshoven würden Bautätigkeiten junger Familien unterstützt. Daher solle auch die Einrichtung eines Kindergartens in Hünshoven ermöglicht werden.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter gab zu bedenken, dass das Grundstück frühestens Mitte 2018 frei werde. Nach Errichtung könne ein Kindergarten erst ca. ab 2019 betrieben werden.

 

Herr Stadtverordneter Benden legte dar, dass man für die Stadt denken müsse. An das Grundstück grenze ein Bolzplatz an. Die Stadt könne Gespräche mit dem Kreis Heinsberg führen und etwa vereinbaren, dass die Bebauung einer Teilfläche bereits zu einem früheren Zeitpunkt ermöglicht werde. Optionen sollten offen gehalten werden, um zu vermeiden, dass man sich später über eine verstrichene Möglichkeit ärgert.

 

Herr Stadtverordneter Volles merkte an, dass die in der Vorlage genannte Zahl korrekterweise 625.000 Euro betragen müsse.

 

Bürgermeister Schmitz fasste zusammen, dass der Beschlussvorschlag sich nicht ändere. Im Bieterverfahren solle jedoch kein Mindestgebot genannt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0