Sitzung: 21.09.2016 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 606/2016
Beschlussvorschlag:
Zum Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn der Erschließungsanlage „Mühlenstraße“ im Stadtteil Müllendorf werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitragspflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung.
Herr Stadtverordneter Kuhn erkundigte sich, ob der in der Vorlage genannte Betrag von 1,88 Euro nach wie vor maßgebend sei, da sich laut Vorlage bis zur Ratssitzung geringfügige Änderungen ergeben könnten.
Herr Technischer Beigeordneter Mönter führte aus, dass der Betrag sich nicht geändert habe und somit 1,88 Euro betrage.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
34 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |