Sitzung: 07.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 621/2016
Beschlussvorschlag:
Zum Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Erschließungsanlage „Eburonenstraße“ im Stadtteil Geilenkirchen werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitragspflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |