Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 10, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Containerstandorte für Altkleidercontainer im öffentlichen Verkehrsraum auszuwählen, die der Rat der Stadt in einer der nächsten Sitzungen per Beschluss festlegt. Anschließend soll eine Sondernutzungsgenehmigung für die festgelegten Standorte von Altkleidercontainern im öffentlichen Raum auf Grundlage des Straßenrechts ohne eigene Satzung und ohne Gebührenerhebung (Variante III. c) erteilt werden.


Ausschussvorsitzender Paulus rief den Tagesordnungspunkt auf und erteilte Herrn Hoffmann zur Erläuterung des Antrages der SPD Fraktion das Wort.

Stadtverordneter Hoffmann führte aus, dass der Antrag seitens seiner Fraktion eingereicht worden sei, weil die derzeitige Situation sehr unbefriedigend sei. Die Altkleidercontainer stünden derzeit ungeordnet überall im Stadtgebiet. Keiner wisse, wie viele Container derzeit aufgestellt seien und die Aufsteller seien nicht bekannt. Künftig müsse die Aufstellung der Altkleidercontainer gesteuert werden.

Herr Hoffmann lobte die ausführliche Vorlage der Verwaltung und teilte mit, dass seine Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung unterstütze.

Er bezog sich auf die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes, pro 1.000 Einwohner einen Altkleidercontainer vorzusehen und erkundigte sich danach, ob dies auch für Geilenkirchen gelte. Weiterhin wollte er wissen, was mit den Containern auf den Privatgrundstücken passiere, sofern der Beschluss der Verwaltungsvorlage gefasst werde.

 

Techn. Beigeordneter Mönter führte aus, dass es sich bei der vom Städte- und Gemeindebund genannten Anzahl der Altkleidercontainer lediglich um eine Empfehlung handele. Die tatsächliche Menge an Containern hänge vom regionalen Bedürfnis und von der Entfernung der Standorte ab. Die Verwaltung wolle wie in der Vorlage ausgeführt, für eine der kommenden Ratssitzungen eine gewisse Anzahl von Altkleidercontainern, orientiert an der Menge derzeit aufgestellter Altglascontainer vorschlagen.

Zu den Altkleidercontainern auf Privatgrundstücken teilte Herr Mönter mit, dass diese durch eine Sondernutzungsgenehmigung nicht tangiert würden. Die Aufstellung auf Privat­grundstücken sei nach wie vor erlaubt, solange nicht gegen Abfallrecht verstoßen werde.

Wer eine Zulassung als Sammler für Altkleider habe, dürfe entsprechende Container auf Privatgrundstücken betreiben.

 

Herr Kleinen begrüßte für die Fraktion Geilenkirchen bewegen! und FDP den Antrag der SPD und teilte mit, dass seine Fraktion dem Verwaltungsvorschlag zustimme. Er gab jedoch zu bedenken, dass die künftigen Standorte für die Altkleidercontainer mit den Ortsvorstehern abgestimmt werden sollten, da die Ortsvorsteher die Bedürfnisse in den Ortslagen am besten beurteilen könnten.

 

Für die CDU-Fraktion teilte Frau Slupik mit, dass die Situation nicht so dramatisch gesehen werde wie sie im Antrag der SPD beschrieben werde. Nach Aussage der Verwaltung würden nicht genehmigte Container im öffentlichen Verkehrsraum durch den Bauhof entfernt. Auf den Supermarktparkplätzen seien heute bereits einige Altkleidercontainer vorhanden deren Anzahl insgesamt als ausreichend angesehen werde. Würden auch im öffentlichen Verkehrsraum noch Containerstandorte genehmigt, gebe es insgesamt zu viele. Daher plädiere die CDU dafür den derzeitigen Status quo beizubehalten.

 

Herrn Dr. Evertz erkundigte sich nach den Grundlagen für eine Entscheidung über das weitere Vorgehen und wollte wissen, wie viele Container im öffentlichen Verkehrsraum und wie viele Container auf Privatgrundstücken stehen.

Herr Mönter entgegnete, dass es derzeit im öffentlichen Verkehrsraum keinen genehmigten Altkleidercontainer gebe. Über die tatsächliche Anzahl derzeitiger Container im öffentlichen Raum könne er keine Aussage treffen, da Recherchen dazu wegen des Verwaltungsaufwandes bislang nicht angestellt worden seien. Auch die Anzahl von Containern auf Privatgrundstücken könne nicht genannt werden, da diese ebenfalls nicht erfasst worden seien.

 

Stadtverordneter Graf wollte wissen ob die Container gekennzeichnet werden, wenn sich der Ausschuss für die Variante III c entscheide.

Herr Mönter stellte klar, dass die entsprechende Kennzeichnung in den Erlaubnisbescheid aufgenommen werden könne.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Evertz, was sich durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante gegenüber dem Status quo  ändere, antwortete Herr Mönter, dass hier eine größere Rechtssicherheit vorhanden sei, wenn z. B. Ablehnungen ausgesprochen oder Container mangels Genehmigung entfernt werden sollen.

Es verursache zwar einen gewissen Verwaltungsaufwand um die entsprechenden Genehmigungen zu erteilen, aber auch nicht genehmigte Container müssten durch den Bauhof entfernt werden und verursachten Aufwand.

 

Herr Hoffmann führte aus, dass es seiner Fraktion darum gehe, weniger Altkleidercontainer im Stadtgebiet zu haben. Als negatives Beispiel nannte er die Vielzahl an Altkleidercontainern rund um das Blumenviertel. Sofern eine Anzahl an Containerstandorten festgelegt werde, sei damit zu rechnen, dass die Anzahl an illegalen Containern abnehme.

 

Stadtverordneter Conrads fasste zusammen, dass letztendlich keine Möglichkeit bestehe, Container auf privatem Gelände zu entfernen. Wenn Containerstellflächen im öffentlichen Verkehrsraum ausgewiesen werden, müssten mehrere Anbieter diese nutzen können. Dadurch komme auf die Verwaltung Mehrarbeit durch die Erteilung entsprechender Genehmigungen zu. Es gebe genügend Altkleidercontainer auf privaten Flächen. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante III c verursache unter dem Strich mehr Arbeit und Verwaltungs­aufwand. Daher solle es beim Status quo bleiben.

 

Auf die Frage von Herrn Ausschussvorsitzenden Paulus nach einer befristeten Lösung entgegnete Frau vom Scheidt, dass diese nicht durchsetzbar sein werde, da sich die Nutzungsrechte wieder einklagen ließen. Flächen nur befristet zu vergeben, verursache unter dem Strich noch mehr Chaos und Durcheinander.

 

Herr Eggert sah keinen Handlungsbedarf und teilte mit, dass seine Fraktion mit dem Status quo leben könne. Nach wie vor würden nicht genehmigte Altkleidercontainer im öffentlichen Verkehrsraum entfernt. Daher plädiere er für die Variante III a.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

10

Enthaltung:

0