Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Ausschussmitglied Schumacher erinnerte daran, dass es in letzter Zeit immer wieder Diskussionen darüber gegeben habe, dass nach dem Kauf eines Gewerbegrundstücks dieses nicht wie ursprünglich den Stadtverordneten vorgestellt genutzt oder untervermietet worden sei. Man müsse überlegen, was man ansiedeln möchte und nach welchen Kriterien verkauft werden solle. Herr Schumacher halte es für erforderlich, hier eine konzeptionelle Regelung zu schaffen. So könne man z.B. kaufvertraglich regeln, dass im Falle einer Untervermietung zukünftig zusätzliche Kosten zum Kaufpreis für den Grundstückserwerber anfallen würden.

Gleichzeitig müsse man jedoch auch Augenmaß bewahren, da ja auch die Gefahr der Abwanderung in andere Kommunen bestünde.

 

Ausschussmitglied Wolff stimmte zu, dass eine Weitervermietung von Flächen an Dritte durch die Grundstückserwerber zwar bedenklich sei, allerdings dürfe man ansiedlungswilligen Betrieben auch nicht zu viele Hindernisse in den Weg legen. Seitens der Wirtschaftsförderung habe man ja bestätigt, dass man im Einzelfall kritisch prüfen werde. Man könne aktuell aber auch feststellen, dass sich im Gewerbegebiet etwas tue und es habe sich bestätigt, dass die Nachfrage steige, sobald die ersten Baumaßnahmen laufen.

Da davon auszugehen sei, dass man so schnell nicht mehr die Möglichkeit habe, neue Gewerbeflächen zu entwickeln, sei ein sorgfältiger Umgang beim Grundstücksverkauf geboten.

 

Ausschussvorsitzender Conrads ergänzte, dass man den Interessenten sicherlich keine Hindernisse in den Weg legen wolle. Allerdings sei es nicht Sinn und Zweck des Grunderwerbs im Gewerbegebiet, die Möglichkeit zur Spekulation zu eröffnen.

 

Seitens der freien Bürgerliste stimmte Herr Laumen seinen Vorrednern zu, ein Grundstück im Gewerbegebiet nicht zu Spekulationszwecken erwerben zu können. Vorrangiges Ziel bei der Ansiedlung der Betriebe solle es sein, Arbeitsplätze zu schaffen und Gewerbesteuereinnahmen zu generieren.

 

Herr Paulus warf ein, dass die Diskussion zwar völlig richtig sei, aber zu spät erfolgen würde. Die angeführten Bedenken hätte man von Anfang an, also schon bei den ersten Grundstücksverkäufen berücksichtigen sollen.

 

Herr Rainer Jansen erinnerte die Ausschussmitglieder daran, dass in der Vergangenheit Herr Bürgermeister Fiedler die Auswahl der Kaufinteressenten vorweggenommen habe. Man habe daher keine Einflussmöglichkeit gehabt, so dass die ganze Sache aus dem Ruder gelaufen sei. Er vertrete die Meinung, dass man auch im Nachhinein noch entsprechende Regelungen treffen könne.   

 

Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wurde deutlich gemacht, dass die Wirtschaftsförderung weiterhin die Bewerbungen um den Kauf eines Gewerbegrundstücks im Einzelfall kritisch prüfen und über das Ergebnis im Ausschuss berichten solle.