Herr Stadtverordneter Jansen erkundigte sich, ob der Verwaltung bekannt sei, dass es seit 2001 Änderungen zur Einführung von Tempo-30-Zonen gebe und damit die Straßenverkehrsbehörde dem Ansinnen der Gemeinde folgen müsse.

 

Bürgermeister Schmitz antwortete, dass die Änderungen der Straßenverkehrsbehörde bekannt seien. Die Schlussfolgerung hieraus, dass die Straßenverkehrsbehörde dem Ansinnen der Gemeinde folgen müsse, sei rechtlich und sachlich nicht haltbar. Insofern verwies Bürgermeister Schmitz auf den letzten Abschnitt der Beratungsvorlage zum Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 27.09.2016.

 

Auf Nachfrage des Herrn Stadtverordneten Jansen bestätigte Bürgermeister Schmitz, dass der Verwaltung der Bundesratsbeschluss vom 23.09.2016 zu Tempo-30-Zonen bekannt sei.

 

Herr Stadtverordneter Jansen fragte, ob der Verwaltung das hohe Fußgängeraufkommen, das Vorhandensein einer Kita und das Vorhandensein eines Seniorenwohnheims bekannt sei und dass die Herzog-Wilhelm-Straße zu 95 % Wohngebiet sei und damit Tempo 30 eingeführt werden könne.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass dies der Verwaltung bekannt sei und verwies zu den weiteren Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf die vorgenannte Vorlage vom 27.09.2016.

 

Herr Stadtverordneter Jansen erkundigte sich, ob der Verwaltung die Tempo-30-Zone auf der Konrad-Adenauer-Straße ab Amtsgericht stadteinwärts bekannt sei, die die gleiche Charakteristik wie die Herzog-Wilhelm-Straße habe.

 

Bürgermeister Schmitz führte aus, dass die Tempo-30-Zone bekannt sei, aber die infrastrukturelle Ausbauweise und die Gesamtcharakteristik der Herzog-Wilhelm-Straße nicht vergleichbar mit dem angesprochenen Straßenabschnitt der Konrad-Adenauer-Straße sei. Die Tempo-30-Zone diene in diesem Verkehrsbereich insbesondere auch der besonders wichtigen Gefährdungskomponente der Grundschulwegsicherung. Festzustellen bleibe aber auch hier der nicht optimale Zonencharakter mit allen dafür notwendigen Gegebenheiten, der dazu führe, dass regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt werden müssten, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung sicher zu stellen. In dieser Hinsicht könne festgestellt werden, dass gerade die Eingangssituation in diesen Straßenabschnitt der Konrad-Adenauer-Straße durch die bereits jetzt vorhandene Kreisverkehrsgestaltung erheblich dazu beitrage, dass dieser Straßenabschnitt auch als Zone wahrgenommen werden könne.

 

Bürgermeister Schmitz schilderte, dass die Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Tempo-30-Zone nach wie vor der § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit § 45 Abs. 1 c StVO. Nach § 45 Abs. 1 S. 1 StVO könnten die Straßenverkehrsbehörden u.a. die Benutzung bestimmter Straßen bzw. Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs auch hinsichtlich der Geschwindigkeit beschränken. Auch wenn nunmehr durch den vorgenannten Bundesratsbeschluss vom 23.09.2016 die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, etwa Tempo 30, im Nahbereich von sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern an innerörtlichen klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie an weiteren Vorfahrtsstraßen erleichtert werde, seien aber nach wie vor die in der Beratungsvorlage bereits aufgeführten rechtlichen und sachlichen Mindestvoraussetzungen für die Anordnung einer Tempo-30-Zone für dessen verkehrliche Funktionalität erforderlich.

 

Herr Stadtverordneter Kleinen erkundigte sich nach dem Sachstand des Awacs-Projektes sowie des City-Inlet-Center-Projektes. Außerdem fragte Herr Stadtverordneter Kleinen nach dem Sachstand bei der Entwicklung neuer Baugebiete. In den letzten Jahren hätten die Fraktionen auf die Erschließung neuer Baugebiete unter anderem in Gillrath, Hatterath und Immendorf gedrängt. Fraglich sei, ob und wann aktuelle Gegebenheiten im Fachausschuss präsentiert werden könnten. Zudem fragte Herr Stadtverordneter Kleinen, ob die Stadt Geilenkirchen am Förderprogramm zu Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf teilnehme. Die Einreichungsfrist laufe noch bis zum 28.10.2016. Möglicherweise könne ein Antrag zur Förderung eines Projekts mit einem bereits ausgearbeiteten Konzept gestellt werden.

 

Bürgermeister Schmitz schilderte, dass sich das Awacs-Projekt nicht realisieren lasse. Die NAPMA (NATO NAEW&C Programme Management Agency) habe ihm mitgeteilt, dass sie keine E-3A-Maschine zur Verfügung stellen werde. Der Wortlaut der vom Generalmanager Brigadegeneral Hain unterzeichneten Ablehnung laute: „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die beteiligten NATO Nationen in der Zwischenzeit entschieden haben, dass die beiden Awacs Flugzeuge anderweitig ausgemustert werden.“ Seine weiteren Recherchen hätten ergeben, dass ein Großteil des Flugzeuges als Ersatzteillager herhalten müsse. Mittlerweile würden derart viele Teile ab- und ausgebaut, so dass sich das Flugzeug nicht mehr annähernd im Ursprungszustand präsentiere. Wörtlich habe die NATO dazu mitgeteilt: „Ein wesentliches Argument, warum kein Flugzeug für die Stadt Geilenkirchen zur Verfügung gestellt werden kann, liegt an der derzeitigen Planung, die Lebensdauer der Flugzeuge bis 2035 zu verlängern. Um diesen Zeitraum sicher zu stellen ist es erforderlich, dass diese beiden Flugzeuge als Ersatzteillager zur Verfügung stehen. Unabhängig davon könnte eines der beiden Flugzeuge als sogenannter Ground Trainer auf dem NATO Flugplatz Geilenkirchen verbleiben. Dies ist aber noch nicht endgültig entschieden.“ Das in der Ratssitzung am 17.02.2016 vorgestellte Konzept rund um die Stationierung des Flugzeuges habe sich somit erledigt. Es sei ohnehin systematisch zerredet und zerschrieben worden. Hätten sich seinerzeit noch alle Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die es zunächst sacken lassen wollten, positiv über die Ideen geäußert und sie als „Visionen“, tolle Idee und „richtungsweisend“ gelobt, wie man der Geilenkirchener Zeitung vom 19.02.2016 habe entnehmen können, hätten sich plötzlich einzelne Stadtverordnete offen gegen die Aufstellung des Awacs-Flugzeuges im Wurmauenpark gewandt. Bürgermeister Schmitz sei zu einem verfrühten Zeitpunkt, also vor einer Zusage oder Absage durch die NATO dazu genötigt worden, detaillierte Kosten zu ermitteln und Angebote einzuholen. Persönlich hätte er sich über das Projekt gefreut, aber nun sei dies alles Geschichte. Im Bewusstsein, dass die Realisierung sowieso vom „Ja“ der NATO abhänge, habe er gottseidank keine Ressourcen der Verwaltung mit dem Projekt gebunden. Aber Stunden seiner Freizeit habe er dafür geopfert und zusammen mit Projektleiter Albert Baeumer recherchiert, um die von einigen Stadtverordneten verfrüht gestellten Fragen zu beantworten. Eines habe Bürgermeister Schmitz daraus gelernt: Bevor Dinge nicht in festen Tüchern seien, werde er zukünftig nicht mehr so frühzeitig damit vorstellig werden. Persönlich hätte er sich über das Projekt gefreut, zumal auch das Inlet-Center-Konzept die Museums-Awacs mit einbezogen hätte. Aber nun sei dies alles Geschichte.

 

Bezüglich des Inlet-Centers erklärte Bürgermeister Schmitz, dass das City-Inlet-Center zwar nicht zwingend von dem Awacs-Museum abhängig, aber doch mit diesem Projekt verbunden sei. Es gehe um Kundenströme, die dank des Flugzeuges in die Stadt hätten geholt werden sollten. Die Belegung durch die mit dem Awacs-Projekt einhergehende Zunahme des Tourismus hätte sich positiv auf Einzelhandel und Gastronomie ausgewirkt. Die Einrichtung eines Inlet-Centers setze aber auch die Kooperation von Investoren, interessierten und ansiedlungswilligen Firmen sowie Vermietern voraus. Hausbesitzer sollten bereit sein ihre Immobilie zu verkaufen und Vermieter sollten bereit sein einen Preisnachlass beim Pachtzins zu gewähren. Beim Vermieter-Treffen im April sei eine solche Bereitschaft bei den wenigsten Ansprechpartnern zu erkennen gewesen. Wirtschaftsförderin Susanne Köppl und Bürgermeister Schmitz würden sich deshalb seit Monaten um Einzelgespräche bemühen und hätten damit Erfolg gehabt. Einige leerstehende Ladenlokale seien zwischenzeitlich gefüllt worden. Privatwirtschaftliches Engagement sei die tragende Säule bei den Vermietungen und die Stadt Geilenkirchen helfe hier bei der Vermittlung. Es sei klar, dass Leerstand kein alleiniges Geilenkirchener Problem darstelle, sondern dass er in allen Kommunen sichtbar sei. Es gebe Prognosen, dass sich dies in Zeiten von Internet-Käufen kaum ändern, ja sogar noch verstärken könne.

 

Herr Mönter schilderte zum Sachstand der Entwicklung von neuen Baugebieten, dass es personelle Engpässe in der Verwaltung gebe. Das Planungsamt sei intensiv mit der Bearbeitung laufender und kommender Verfahren befasst. Einen Zwischenbericht habe die Verwaltung in der vorletzten Stewi-Sitzung gegeben. Anfang 2017 werde ein weiterer Bericht folgen. Die Verwaltung arbeite mit der Entwicklungsgesellschaft zusammen.

Das von Herrn Stadtverordneten Kleinen angesprochene Förderprogramm sei der Verwaltung bekannt. Die Verwaltung sei damit befasst. Es sei jedoch auch bekannt, dass die im Rahmen des Programms bereitgestellten Mittel nicht umfangreich seien. Die Bezirksregierung habe in einem Gespräch mit der Verwaltung mitgeteilt, dass weitere Programme in den nächsten Jahren folgen würden. Die Verwaltung bemühe sich um fristgerechte Antragstellung zum angesprochenen Förderprogramm.

 

Herr Stadtverordneter Hoffmann berichtete, dass nach Darstellung im Videotext des WDR Notfallschutzpläne vom Land NRW ausgearbeitet worden seien, die von den Kreisen mitgetragen würden. Die Mitglieder des Rates der Stadt Geilenkirchen hätten gefordert, dass ein Vertreter des Kreises Heinsberg zu einer Ratssitzung erscheinen solle, um über Notfallpläne aufzuklären. Herr Stadtverordneter Hoffmann erkundigte sich, wann ein solcher Vertreter in einer Sitzung des Rates der Stadt Geilenkirchen erscheinen und aufklären werde.

 

Bürgermeister Schmitz teilte mit, dass er sich diesbezüglich kundig machen und eine Antwort nachreichen werde.

 

Herr Stadtverordneter Benden erklärte, dass der stellvertretende Bürgermeister Kuhn in der Sitzung des Rates vom 21.09.2016 gesagt habe, dass die Stadt Geilenkirchen bezüglich der Fallzahlen im Bereich Vandalismus mit ca. 9.300 Fällen kreisweit an erster Stelle stehe und die Zahl der Fälle sich seit 2013 um 1.800 erhöht habe. Diese Zahlen würden nach vorliegenden Informationen nicht mit den Zahlen der Kreispolizei Heinsberg übereinstimmen. Herr Stadtverordneter Benden erkundigte sich, ob Bürgermeister Schmitz dies bestätigen könne und wie die richtigen Zahlen lauten würden. Herr Stadtverordneter Benden forderte den stellvertretenden Bürgermeister Kuhn zur Stellungnahme auf und fragte ihn, ob er absichtlich über das Ziel hinausgeschossen sei. Es sei problematisch, dass Herr Kuhn die Zahlen als stellvertretender Bürgermeister in öffentlicher Sitzung genannt habe. Durch seine Position habe er eine besondere Verantwortung. Herr stellvertretender Bürgermeister Kuhn habe mit seiner Aussage Bürgermeister Schmitz angegriffen. Dieses Vorgehen sei fragwürdig.

 

Bürgermeister Schmitz antwortete, dass der veröffentlichten Kriminalitätsstatistik der Kreispolizeibehörde Heinsberg für das Jahr 2015 zu entnehmen sei, dass die Gesamtzahl aller dort für das gesamte Kreisgebiet registrierten Straftaten 17.671 betrage. Hiervon liege der Anteil von Fällen der Sachbeschädigung, zu denen auch Vandalismusschäden gehören würden, kreisweit bei insgesamt 1.939. Die Gesamtzahl aller registrierten Straftaten in der Stadt Geilenkirchen habe danach im Jahr 2015 bei 2.505 gelegen. Eine gemeindescharfe Auswertung der Einzeldelikte enthalte diese veröffentlichte Statistik nicht.

Auf Nachfrage habe die Kreispolizeibehörde die Gesamtzahl der Fälle von Sachbeschädigung im Jahr 2015 in der Stadt Geilenkirchen mit 196 mitgeteilt. Die Tendenz sei in diesem Jahr rückläufig. Damit stehe im Kreis Heinsberg mit seinen 10 Kommunen die Stadt Geilenkirchen an vierter Stelle hinsichtlich der Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum und an fünfter Stelle bezüglich der Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen.

Die zitierte Zahl von 9.300 stamme offensichtlich aus der Übersicht der Kriminalitätshäufigkeit. Die Kriminalitätshäufigkeitsziffer sei lediglich ein statistischer Wert, der die Anzahl aller Straftaten hochgerechnet auf 100.000 Einwohner wiedergebe.

 

Herr Stadtverordneter Kuhn legte dar, dass er die in der Statistik veröffentlichten Zahlen zitiert und die Zahlen nicht explizit auf Vandalismus bezogen habe.

 

Herr Stadtverordneter Benden äußerte sein Unverständnis über die Aussage des Herrn Stadtverordneten Kuhn. Es sei aus der Statistik hervorgegangen, dass die von Herrn Stadtverordneten Kuhn genannten Zahlen sich auf Straftaten hochgerechnet auf 100.000 Einwohner bezogen hätten. Bekanntermaßen habe die Stadt Geilenkirchen jedoch nur etwa 29.000 Einwohner. Herr Stadtverordneter Kuhn habe als stellvertretender Bürgermeister bewusst mit falschen Zahlen gespielt. Es sei fraglich, ob Herr Stadtverordneter Kuhn, der als stellvertretender Bürgermeister am Vorstandstisch des Rates sitze, sich auf dem richtigen Platz befinde.

 

Herr Stadtverordneter Benden erklärte, dass der Stadt Geilenkirchen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsfonds ca. 1,4 Millionen Euro für die Sanierung öffentlicher Einrichtungen zur Verfügung stehen würden. Er erkundigte sich, wie viel und für welche Projekte die Stadt Geilenkirchen bisher aus diesem Fonds abgerufen habe. Zudem fragte er, ob derzeit Maßnahmen in Planung seien, die über diesen Fonds finanziert würden und ob mit den Mitteln etwa Maßnahmen wie die Optimierung des Brandschutzes an den Geilenkirchener Schulen schneller umgesetzt werden könnten.

 

Bürgermeister Schmitz legte dar, dass über die Verwendung der Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderfonds der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 30.09.2015 sowie der Rat in seiner Sitzung am 21.10.2015 beraten und beschlossen habe. Dabei habe der Rat die Mittelverwendung entsprechend der damaligen Verwaltungsvorlage beschlossen. Die Verwaltung sei aufgefordert worden, sich für weitere Schritte der energetischen Sanierung der Sporthalle Bauchem weitestgehend zu engagieren. Zur Finanzierung dieser Schritte sollten ungenutzte Gelder aus dem Kommunalinvestitionsförderfonds eingesetzt werden. Dieser Beschluss sei in den weiteren Planungen, z.B. im Haushaltsplan 2016, berücksichtigt worden. Entsprechend des Beschlusses seien Mittel für folgende Maßnahmen beantragt worden:

-          Energetische Erneuerung der Mehrzweckhalle Lindern

-          Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

-          Energetische Erneuerung der Dacheindeckung an der Sporthalle Bauchem

Weitere bzw. freie Mittel würden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zur Verfügung stehen. Sobald die bereits beschlossenen Maßnahmen umgesetzt seien, könne hierüber erneut berichtet werden.

 

Auf Nachfrage des Herrn Stadtverordneten Benden ergänzte Herr Goertz, dass die Mittel in Höhe von 1,4 Mio. Euro entsprechend des Ratsbeschlusses nicht vollständig ausgeschöpft worden seien. Derzeit bestehe ein Puffer von etwa 80.000 Euro. Wenn die geplanten Maßnahmen realisiert und die geplanten Budgets der Maßnahmen eingehalten werden könnten, könne der verbleibende Betrag in die energetische Sanierung der Gesamtschule investiert werden.

 

Auf Nachfrage des Herrn Stadtverordneten Benden erklärte Bürgermeister Schmitz, dass in der vergangenen Sitzung des Rates von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum wiederholten Mal, so auch im UBA am 26.01.2016 die Frage nach dem Zeitpunkt der Beschilderung des Bodendenkmals „Tankfalle bzw. Panzergraben“ in den Tripser Schlosswiesen aufgeworfen worden sei. Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Geilenkirchen sei mit dem Thema befasst. Die Verwaltung sei zu der Auffassung gelangt, dass eine Einzelbeschilderung keinen Sinn mache, sondern vielmehr weitere Denkmäler wie Burg Trips, Haus Basten, Burg Geilenkirchen und St. Marien entsprechend beschildert werden sollten. Dies könne im Rahmen eines Beschilderungskonzeptes erfolgen. Dazu seien natürlich Recherchen bezüglich der Historie der Denkmäler zu betreiben. Von Seiten der Stadt könne ein solches Konzept erstellt werden und im ersten Halbjahr 2017 in einer Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt werden. Bürgermeister Schmitz erkundigte sich, ob der Fragesteller dazu einen Antrag im kommenden UBA einbringen möchte oder mit dieser Vorgehensweise einverstanden sei.

 

Herr Stadtverordneter Benden erklärte sich mit der Vorgehensweise einverstanden und erkundigte sich über den Sachstand der Sanierungsmaßnahmen im Kindergarten Teveren.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter legte dar, dass die Maßnahmen in Kürze ausgeschrieben würden. Das Konzept zum Außengelände solle in der nächsten UBA-Sitzung vorgestellt werden.

 

Herr Stadtverordneter Grundmann fragte, ob die Abfuhr von Restmüll und Leichtverpackungen bereits vor 6 Uhr montagsmorgens erfolge. Im Bereich Hommer Heide sei die Abfuhr kürzlich bereits vor 6 Uhr montagsmorgens durchgeführt worden. Eine weitere Sammlung sei an diesem Tag nicht erfolgt.

 

Bürgermeister Schmitz bestätigte diesen Vorfall und erklärte, dass die Verwaltung mit dem Entsorger diesbezüglich Rücksprache halten werde. Die Verwaltung werde zudem klären, auf welche Gebiete sich der Innenstadtbereich erstrecke, in dem die Abfuhr von Restmüll und Leichtverpackungen ab dem 01.01.2017 nicht mehr montags, sondern mittwochs erfolgen werde.

 

Herr Stadtverordneter Graf legte dar, dass die Telekom im Rahmen des Glasfaserausbaus die bestehenden kleinen Verteilerkästen durch große Kästen ersetzt habe. In Teveren sei im Bereich Im Welschendriesch früher ein kleiner Kasten in einer Hecke eingearbeitet gewesen. Nun sei ein großer Kasten aufgestellt worden, der das Erscheinungsbild verschlechtere und die Leute verärgere.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter führte aus, dass die Verwaltung beim Genehmigungsverfahren im Vorfeld der Neuaufstellung ihr Möglichstes getan habe. Die Hecke habe nicht erhalten werden können. Ein Verzicht auf die großen Kästen sei nicht möglich gewesen, da die Versorgung eine Pflicht der Telekom sei. Die Sachlage werde vor Ort geprüft.

 

Herr Stadtverordneter Paulus erkundigte sich, ob der Bereich der Töpferstraße zwischen der Straße Sisbenden und dem letzten Wohnhaus des Ortsteils Teveren beleuchtet werden könne, da es sich um einen Verbindungsweg zur Fliegerhorstsiedlung handele. Ohne Beleuchtung sei der Weg bei Dunkelheit gefährlich. Viele vergleichbare Bereiche im Stadtgebiet Geilenkirchen würden beleuchtet. Es solle geprüft werden, ob dieser etwa 300 Meter lange Verbindungsweg besser beleuchtet werden könne. Der Weg befinde sich in der Nähe des Sportplatzes und werde daher auch bei Dunkelheit von Jugendlichen auf dem Heimweg nach den Trainings genutzt.

Zudem fragte Herr Stadtverordneter Paulus, ob auch in den Außenorten eine Abfuhr mittwochs erfolgen könne, da auch dort wie im Innenstadtbereich Geschäfte vorhanden seien.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass die Geschäftsdichte in der Innenstadt höher sei und durch die neue Regelung vermieden werden solle, dass Besucher von Cafés oder Restaurants am Wochenende neben Mülltonnen speisen sollten, die bereits freitags oder samstags von den benachbarten Geschäften und Praxen herausgestellt worden seien. Diese Problematik betreffe die Menschen primär in der Innenstadt und eher weniger in den Außenorten. Die Verwaltung sei froh, dass eine Änderung für den Innenstadtbereich habe erreicht werden können.