Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Frau Köppl stellte anhand einer Power-Point-Präsentation die Kaufkraftentwicklung für den Zeitraum 2011 bis 2016 dar, um eine objektivere Vergleichbarkeit zugrunde legen zu können. Hierbei stellte sich heraus, dass Geilenkirchen mit einer Zentralitätskennziffer in 2016 von 83,5 im Vergleich zu den Städten Übach-Palenberg und Baesweiler gut dastehe. Darüber hinaus zeige sich in dem angeführten Zeitraum 2011 bis 2016, dass die Kennziffer für Geilenkirchen bis 2015 stetig gestiegen sei (Bedeutung Zentralitätskennziffer). Bei den Städten Heinsberg und Hückelhoven werde anhand der Kennziffern, die bei beiden Städten über 100 % lägen, deutlich, dass hier die Zugkraft namhafter Einzelhandelsketten spürbar werde und diese beiden Städte eher als Ausnahme gewertet werden müssten. Dies würden auch die Umsatzzahlen im Einzelhandel und der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft widerspiegeln und zeigen, dass Geilenkirchen hierbei sogar teilweise Vorreiter ist. Bei der Aufteilung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft nach Sortimenten würden die Nahrungs- und Genussmittel mit 2.309,00 € je Einwohner mit Abstand die Spitze bilden.

 

Abschließend konnte Frau Köppl feststellen, dass die Einzelhandelszentralität in Geilenkirchen von 2011 bis 2016 um 17 % gestiegen sei und die einzelhandelsrelevante Kaufkraft je Einwohner von 6.117 in 2015 auf 6.165 in 2016.

 

Ausschussmitglied Kleinen erbat Informationen über die Quellen, aus denen die vorgetragenen Zahlen geschöpft worden seien. Hierbei merkte er an, dass nach seinen Informationen die vorgetragenen Werte für den Zeitraum 2011 bis 2016 nicht vergleichbar seien, da seit Januar 2015 die IHK den Anbieter von der GfK zu MB-Research gewechselt habe, zumal die IHK selbst diesen Hinweis auf ihrem Internetauftritt publiziert.

Vor diesem Hintergrund bat er um Mitteilung, ob die Grundlagen gleich geblieben seien, da doch in der Vergangenheit Kosten für die Gesundheitsvorsorge nicht berücksichtigt worden seien und dadurch ggf. das Bild im vorgestellten Zeitraum verfälscht werden könnte.

 

Frau Köppl teilte mit, dass dies auch vom neuen Anbieter berücksichtigt bzw. rausgerechnet worden sei und man für den gesamten Zeitraum von gleichbleibenden Grundlagen ausgehen könne.

 

Herr Stamm informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass man auch berücksichtigen müsse, dass der Online-Handel einen Anteil von 9 % ausmache.

 

Die Ausschussmitglieder nahmen die von Frau Köppl vorgestellte Präsentation zur Kenntnis.