Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Satzung gemäß der Variante 2 bis zur nächsten Ratssitzung zu erarbeiten.  


I. Beigeordneter Brunen erinnerte zunächst noch einmal daran, dass der Anlass für eine Anpassung der Satzung ja ein Urteil des OVG Münster zur Geschwisterkindregelung sei. Eine Beitragsbefreiung von Geschwisterkindern müsse demnach konsequent angewandt werden, auch wenn das ältere Vorschulkind beitragsfrei sei.

 

Um die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle zu kompensieren, habe die Verwaltung nun verschiedene Modelle entwickelt. Bei der ersten Variante würde für alle Kinder ein Beitrag erhoben. Dann könnten zwar die Beiträge insgesamt auf 87 % gesenkt werden, jedoch stelle dies eine deutliche Mehrbelastung von Familien mit mehreren Kindern dar und werde auch seitens der Verwaltung nicht empfohlen.

 

Bei der zweiten Variante gehe es um die gestaffelte Anhebung der Beiträge die seinerzeit beschlossen wurde. Im August 2017 sei man wieder auf einem Beitragsniveau mit den anderen Jugendämtern im Kreis. Eine Anhebung bereits zum Januar auf dieses Niveau und dann wieder im August die jährliche prozentuale Anhebung würde aber für die Verwaltung und für die Eltern einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten. Quasi als Kompromiss habe man daher eine einmalige Anhebung zum 01.04. vorgeschlagen.

 

Die dritte vorgestellte Variante diene nicht der Kompensation des Einnahmeausfalls sondern basiere auf einer Anregung des Landeselternbeirats, die untere Einkommensgrenze anzuheben. Da dadurch weitere Ausfälle entstünden, müssten im Gegenzug zur Kompensation die Beiträge für die restlichen Beitragszahlen angehoben werden.

 

Auf entsprechende Nachfragen der Ausschussmitglieder Horrichs-Gerads und Grein entgegnete Herr Brunen, dass es seitens des Städte- und Gemeindebundes keine Empfehlung gegeben habe, wie die Satzung geändert werden könne. Man habe bei der letzten Sitzung erwähnt, dass man auf eine Stellungnahme warte, dies betraf aber die Frage, ob Beiträge für die Vergangenheit zu erstatten seien. Dies wurde mittlerweile so bestätigt, so dass aktuell die Bescheide aufgehoben und die Beiträge erstattet werden.

 

Ausschussmitglied Küppenbender erkundigte sich in Bezug auf die Variante 3 danach, ob Familien mit Einkommen über 27.000 € Beiträge zahlten. Herr Lehnen bestätigte, dass mit der beispielhaft durchgeführten Berechnung ja nur die Beitragszahler der 2. Beitragsstufe der Tabelle erfasst wurden und man nach jetzigem Stand die Ausfälle ermittelt habe. Parallel dazu habe man auch einmal beispielhaft errechnet, dass eine Familie mit zwei Kindern auf ALG II – Niveau ca. 24.000 € Jahreseinkommen habe, Leistungsbezieher aber ohnehin beitragsbefreit seien.

 

Ausschussvorsitzender Mesaros betonte, dass er die Variante 2 als einzig in Frage kommend betrachte. Sie sei sozial gerecht ausgestaltet und auch wenn sie zwar eine Erhöhung beinhalte, sei dies trotzdem vertretbar, da es letztlich nur um eine Anpassung an das Beitragsniveau der anderen Jugendämter gehe. Persönlich würde er lieber auf eine Erhöhung verzichten, aber gerade in den unteren Einkommensstufen sei sie letztlich gering und läge nur bei 1-2 Euro.

 

Ausschussmitglied Küppenbender hingegen favorisierte die Variante 3, es sei zu beobachten, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer größer werde, hier solle man die unteren Einkommen entlasten und im Gegenzug die oberen Beitragsstufen belasten.

 

I. Beigeordneter Brunen gab zu bedenken, dass bereits jetzt die Unterschiede auch in der Anhebung zwischen den Beitragsstufen erheblich seien. Man liege bei Erhöhungen zwischen ca. 1,50 € in der untersten und ca. 70,00 € in der höchsten Stufe. Hier werde die Erhöhung bereits sozial gerecht umgesetzt, dies solle man nicht weiter überdrehen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Horrichs-Gerads stellte I. Beigeordneter Brunen klar, dass bei Variante 2 eine Anhebung zum 01.04.2017 vorgesehen sei. Sie gab weiter zu bedenken, dass man bei einer Abstimmung über Variante 3 auch über einen Zeitpunkt der Änderung beschließen müsse. Ferner halte sie es für sinnvoll, auch die restlichen Familien zu entlasten, wenn Familien mit SGB II – Leistungen ohnehin bereits befreit seien.

 

Stadtverordneter Schumacher schlug vor, über die Varianten 2 und 3 nacheinander abzustimmen, da sich ohnehin niemand für Variante 1 ausgesprochen habe.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Variante 2

9

Variante 3

3

Enthaltung:

0