Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für das Jahr 2017 einzustellen und zu verabschieden.


Ausschussvorsitzender Mesaros verwies auf den Inhalt der Vorlage, weitere Erläuterungen seien nicht geplant. Wie in den letzten Jahren wurde ein gute Ergebnis bei den Planungen erzielt. Er bat um Anregungen oder Fragen.

 

Stadtverordneter Schumacher erkundigte sich danach, wie die städtischen Aufwendungen im Vergleich zu einer an den Kreis zu zahlenden Umlage lägen.

 

Herr Schulz erläuterte, dass man hier keine Berechnungen zu angestellt habe, diese seien im Übrigen auch sehr aufwendig und auch von weiteren Faktoren abhängig. Man habe als Anhaltspunkt aber die Entwicklung der Jugendamtsumlage der Nachbarstadt Übach-Palenberg im Blick. Diese betrage für das Jahr 2016 ca. 7 Millionen. Rechne man die in der Vorlage noch nicht berücksichtigten Personal- und Sachkosten für das hiesige Jugendamt hinzu, läge der gesamte Zuschussbedarf hier bei ca. 6,5 Millionen Euro. Damit sei ein grober Vergleich möglich. Er betonte jedoch, dass nicht nur der finanzielle Aspekt von Bedeutung sei, sondern die Stadt durch das eigene Jugendamt einen Einblick in die soziale Situation der Stadt bekäme, den man ansonsten durch die Hartz IV – Reformen ja verloren habe. Außer zur Situation von Grundsicherungsempfängern und damit zur Altersarmut habe man keine Informationen als Stadt mehr. Ohne das Jugendamt hätte es z.B. keine Sozialraumanalyse gegeben, wäre die Teilnahme am Förderprogramm Toleranz fördern – Kompetenz stärken nicht möglich gewesen und auch nicht das, was Herr Riechert gleich noch im nächsten Tagesordnungspunkt vorstellen werde.

 

Ausschussvorsitzender Mesaros bestätigte dies und stellte heraus, dass das Jugendamt nicht nur gute Zahlen sondern auch inhaltlich und sachlich eine gute Arbeit liefere.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0