Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Martin Wingertszahn vom Bundesforstbetrieb Rhein-Weser stellte anhand der beigefügten Präsentation das fortgeschriebene Konzept der geplanten Forstmaßnahmen für den Schnittzeitraum vom 01.10.2016 bis 28.02.2017 vor. Einleitend verwies er auf die in der Sitzung vom 30.09.2014 vorgestellten rechtlichen Grundlagen und die Grundlagenkarte mit einzuhaltenden Höhenlinien.

 

Nach Abschluss der Präsentation erkundigte sich der sachkundige Bürger Ronneberger nach den weit sichtbaren Kiefern auf einer Nachbarfläche. Er wolle wissen, ob diese Kiefern bearbeitet oder gefällt werden müssten.

 

Herr Wingertszahn erklärte, dass eine Bearbeitung bis hin zur Kappung nicht auszuschließen sei.

 

Der sachkundige Bürger Sontopski bat um Mitteilung von welchem Standort aus die Aufnahme des dritten Bildes gemacht wurde.

 

Den Standort gab Herr Wingertszahn mit der Ecke des Sportplatzgrundstückes an mit Blickrichtung Feuerzone.

 

Ausschussvorsitzender Paulus fasste zusammen, dass die Flugsicherheit die oberste Priorität habe, aber das Versprechen bestehe nicht großflächig und äußerst behutsam vorzugehen. Auch die Fläche, welche bereits „Auf den Stock“ gesetzt wurde habe sich wieder erholt. In dieser Schnittperiode sei die Stadt Geilenkirchen nur wenig betroffen. Der Kreis Heinsberg müsse wohl vier bis fünf Eichen bearbeiten, eine Fällung sei seines Wissens nicht vorgesehen. An der alten Kläranlage und dem Pastorenwäldchen werde man nur das Notwendigste schneiden lassen. Im Allgemeinen sei in den letzten zwei Jahren soweit alles gut gelaufen.

 

Sachkundiger Bürger Ronneberger gab zu bedenken, dass bereits Eichen gefällt worden seien. Hier sei der Stadtbetrieb äußerst rigoros vorgegangen. Diese Eichen hätten bestimmt erhalten werden können. Er wolle daher wissen ob es fachlich sinnvoll und technisch machbar sei, die noch vorhandenen Eichen zu erhalten, bzw. nur zu kappen.

 

Ausschussvorsitzender Paulus erwiderte, dass die Eichen auf der Fläche des Kreises Heinsberg sich gut nach der Kappung entwickelt hätten.

 

Herr Wingertszahn gab an, dass er die vom Stadtbetrieb Geilenkirchen gefällten Eichen nicht in Augenschein genommen hätte und daher keine Aussage zu der Vorgehensweise machen könne.

 

Neben den bereits gefällten Eichen müsse laut sachkundigem Bürger Ronneberger in diesem Winter noch eine Bearbeitung erfolgen. Um nach einer Kappung um drei bis vier  Meter zu wachsen benötigten die Eichen einen Zeitraum von zehn Jahren. Wie werde man nun mit den noch vorhandenen Eichen verfahren.

 

Technischer Beigeordneter Mönter führte aus, dass der alte Baumbestand geschont werde. Die Mitarbeiter des Baubetriebshofes würden eine Fällung nur dann vornehmen, wenn eine Kappung fachlich nicht mehr sinnvoll wäre. Es sei noch nicht bekannt welche Bäume von Schnittmaßnahmen betroffen sein werden. Die Maßnahmen würden auf jeden Fall mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt.

 

Ausschussvorsitzender Paulus bedankte sich bei Herr Wingertszahn für den Vortrag sowie bei den Herren Heinichen und Brüchert vom AWACS Verband für die Bereitschaft dem Gremium Fragen zu beantworten.