Sitzung: 29.11.2016 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 682/2016
Beschlussvorschlag:
- Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2014 entlastet.
- Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2014 und den Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |