Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Geilenkirchen wird folgendermaßen geändert:

 

§ 3 Aufstellung der Tagesordnung

(1)   Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 12. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Stadtverordneten oder einer Fraktion vorgelegt werden.

 


Bürgermeister Schmitz berichtete, dass die Verwaltung diese Angelegenheit zuvor mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen hatte. Bisher beträgt die Frist zur Einreichung von Vorschlägen für die Tagesordnung 10 Tage. Die Frist soll auf 12 Tage erhöht werden, damit die Verwaltung sich inhaltlich mit den Vorschlägen auseinandersetzen und die Sitzungsvorlagen entsprechend vorbereiten kann.

 

Auf Nachfrage der Frau Stadtverordneten Bintakys-Heinrichs erklärte Herr Erster Beigeordneter Brunen, dass 12 Kalendertage gemeint sind.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

0

Enthaltung:

0