Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Mietwerttabelle (Mietspiegel) der Stadt Geilenkirchen wird für die Kalenderjahre 2017 bis 2018 in der vorliegenden Fassung verabschiedet (siehe Anlage)

 


Herr Stadtverordneter Grundmann erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Der Mietspiegel beziehe sich auf private Vermietungen. Ein Mietspiegel für Gewerbeobjekte sei zuletzt im Jahr 2011 erarbeitet worden. Herr Stadtverordneter Grundmann erkundigte sich, ob auch dieser aktualisiert werden könne. Zwar sei ein solcher Mietspiegel für Gewerbeobjekte nur als Richtlinie zu betrachten, aber hilfreich für Gewerbetreibende bei der Vermietung leer stehender Objekte.

 

Herr Erster Beigeordneter Brunen führte aus, dass es einen Unterschied zwischen Mietspiegeln für Wohnraum und Gewerbeflächen gebe. Für Wohnraum müsse zwar nicht zwingend ein Mietspiegel erstellt werden, jedoch gebe es Gesetzesgrundlagen, die bei der Mietpreisfestsetzung und -erhöhung eine Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete fordern. Eine solche gesetzliche Regelung gebe es in Bezug auf Gewerbeobjekte nicht. Daher werde kein spezieller Mietspiegel für Gewerbeflächen erstellt. Die Erstellung eines solchen Mietspiegels bedeute großen Aufwand, da alle Mietverhältnisse, Mietpreise und das Alter der Immobilien geprüft und erfasst werden müsse. Man könne darüber nachdenken, einen Mietspiegel für Gewerbeflächen zu erstellen, jedoch diene ein solcher Mietspiegel anders als ein Wohnraummietspiegel nicht als Maßstab zur Begründung bei Mieterhöhungen für Gewerbeflächen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

0

Enthaltung:

0