Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).

 

Der Vorentwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.


Eingangs zu diesem Tagesordnungspunkt empfahl Herr Conrads, die beiden Tagesordnungspunkte 2 und 3 in der Vorstellung sowie der Beratung zusammenzufassen. Hiergegen wurden keine Bedenken erhoben.

Anschließend begrüßte er Herrn Ulrich Schnuis vom Büro „Raumplan“ aus Aachen und erteilte ihm das Wort.

 

Herr Schnuis stellte die Planungen zur 72. Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 113 anhand einer Power-Point-Präsentation vor, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Zunächst zeigte er die Abgrenzung des Geltungsbereichs und stellte fest, dass sich zwischen dem bisherigen „Flussviertel“ und dem „Loherhof“ noch eine relativ große Freifläche befinde, von der man zunächst nur den nordöstlichen Teil entwickeln werde. Dies sei darin begründet, dass

 

1.    das gesamte Gelände stark nach Nordosten hin abfalle und im vorliegenden Planbereich der Tiefpunkt liege. Daher soll zur Entwässerung des gesamten Gebiets hier auch ein Versickerungsbecken entstehen, das auch von einer zukünftigen Erweiterung (die südwestlich erfolgen würde) genutzt werden könnte.

 

2.    Auf dem südwestlich liegenden Teilbereich befinde sich derzeit noch die 110-kv-Leitung, die jedoch erst in zwei bis drei Jahren aufgegeben und zurückgebaut werden solle. Erst danach halte man eine Bauleitplanung an dieser Stelle für sinnvoll.

 

Gleichzeitig zeigte er auf, dass der Geltungsbereich der F-Planänderung und des Bebauungsplanverfahrens geringfügig voneinander abweiche. Dies liege daran, dass zur Festsetzung (Herstellung) eines Versickerungsbeckens in den Geltungsbereich des B-Planes 77 (bestehendes Flussviertel) eingegriffen werden müsse.

 

Herr Schnuis fuhr fort, dass das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes die Umwandlung der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „allgemeines Wohngebiet“ vorsehe.

 

Das Konzept für den Bebauungsplan beinhalte die Schaffung von Baugrundstücken für 26 Einfamilienhäuser und 8 Doppelhaushälften. Die Erschließung erfolge über eine breite Zufahrt zum Pater-Briers-Weg hin und werde über die Rheinstraße an das bestehende Flussviertel angebunden. Diese Straße solle im so genannten Trennsystem hergestellt werden. Hier würden auch Stellplatzflächen im öffentlichen Verkehrsraum vorgesehen. Innerhalb des Planbereichs erfolge die Erschließung über eine Ringstraße. Eine Anbindung an eine südwestliche Gebietserweiterung sei ebenfalls berücksichtigt.

 

Zum Maß der baulichen Nutzung führte Herr Schnuis aus, dass das Gebiet in drei „WA“ Gebiete aufgeteilt werde.

 

-       Im WA 1 sei eine Bebauung mit zweigeschossigen Einzelhäusern mit höchstens zwei Wohnungen zulässig,

-       im WA 2 können zusätzlich auch Doppelhäuser zugelassen werden,

-       im WA 3 können in Einzelbauweise auch zweigeschossige Wohnhäuser mit bis zu neun Wohneinheiten entstehen.

 

Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen im WA 3 eröffnen zusätzlich die Möglichkeit, einen Geschosswohnungsbau mit Staffelgeschoss und Flachdach zu realisieren.

 

Der Randbereich des Plangebietes solle entlang des Wirtschaftsweges mit einer heimischen Hecke (auf privatem Grund) gestaltet werden. Am südöstlichen Rand solle entlang des Pater-Briers-Weges ein 5 m breiter öffentlicher Grünstreifen mit mindestens zweireihigen Schnitthecken entstehen.

 

Herr Ebel ging noch einmal auf den angeblichen Rückbau der Hochspannungsleitung ein. Er halte den Rückbau für unwahrscheinlich, da diese Absicht immer wieder angekündigt worden sei und insbesondere der Rückbau der Fundamente sehr kostenträchtig sei. Bisher sei nichts geschehen und er stellte die Frage, wer diese Kosten übernehme.

 

Herr Conrads zitierte diesbezüglich aus einer Mitteilung der West-Netz vom 17.11.2016, wonach derzeit eine neue 110-kv-Freileitung zwischen Baesweiler und Übach-Palenberg errichtet werde. Sobald diese in Betrieb gegangen sei, würden insgesamt ca. 30 km alte 110-kv-Freileitungen im Bereich Geilenkirchen, Übach-Palenberg, Herzogenrath und Alsdorf ersatzlos demontiert. Nach heutigem Planungsstand solle Mitte 2017 mit den Rückbauarbeiten begonnen werden und der Abschluss in 2018 erfolgen.

 

Herr Benden bat zu den vorgestellten Bauleitplanverfahren um Auskunft hinsichtlich der Ausweisung von Parkplätzen, der geplanten Ausgleichsmaßnahmen und der Anbindung an die Rheinstraße. Seiner Meinung nach könne die Bezeichnung „Rheinstraße“ auch auf die Erweiterung übertragen werden.

 

Herr Schnuis antwortete auf diese Frage, dass ca. 20 Parkplätze für den öffentlichen Verkehrsraum entsprechend festgesetzt werden würden. Herr Mönter ergänzte in diesem Zusammenhang, dass es sich bei diesen Stellplätzen um Parkplätze für Besucher des Gebietes handeln würde. Die Bewohnerparkplätze müssten auf den eigenen Grundstücken vorgehalten werden und würden mit zwei Stellplätzen je Wohneinheit in Ansatz gebracht werden.

 

Zu den Ausgleichsmaßnahmen teilte Herr Schnuis mit, dass, obwohl zum jetzigen Verfahrensstand noch kein landschaftspflegerischer Fachbeitrag in Auftrag gegeben worden sei, man jetzt schon sagen könne, dass die Bepflanzung am Versickerungsbecken sowie die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern in die Ökobilanz einfließen würden. Schätzungsweise mache dies bereits 50 % der Ausgleichsmaßnahmen aus. Für den Rest werde wohl ein Geldbetrag an den Kreis gezahlt, der dann für Kompensationsmaßnahmen an anderer Stelle eingesetzt werde.

 

Was die Fortführung des Namens „Rheinstraße“ anbelange, hielt Herr Schnuis diesen Vorschlag nur für schlüssig. 

 

Abschließend wies Herr Benden auf die Probleme hin, die im Zusammenhang mit der Andienung der letzten Erweiterung des Flussviertels entstanden seien. Er schlug daher vor, die Baustellenfahrzeuge für die neue Erweiterung (B-Plangebiet 113) über den Pater-Briers-Weg zu führen und die Rheinstraße erst nach Fertigstellung der Bauarbeiten anzubinden.

 

Herr Mönter wies darauf hin, dass dies zunächst nichts mit dem eigentlichen Bauleitplanverfahren zu tun habe. Dies sei mit dem Erschließungsträger (Entwicklungsgesellschaft der Stadt Geilenkirchen) zu klären; man werde die Anregung seitens der Verwaltung aber gerne aufnehmen.

 

Die aus den Reihen des Ausschusses vorgetragenen Bedenken hinsichtlich einer Verschattung durch die Pflanzung einer Hecke entlang des Wirtschaftsweges (Richtung Nordosten) konnten aufgrund des tatsächlichen Sonnenverlaufs nicht nachvollzogen werden.

 

Auf die entsprechende Anfrage des Herrn Lars Speuser erklärte Herr Schnuis, dass die spätere Verkehrsfläche Maßstab für die Geländeoberfläche bzw. für die Ermittlung der Gebäudehöhen werde.

 

Herr Speuser bat die Verwaltung auch um Beachtung, dass der Fahrradweg entlang des Pater-Briers-Weges während der Bauarbeiten nach Möglichkeit nicht beeinträchtigt werde.

 

Herr Eggert erkundigte sich, ob im Bereich der Mehrfamilienwohnhäuser auch die Realisierung von sozialem Wohnungsbau möglich sei, da er hier einen Bedarf in Geilenkirchen sehe.

 

Herr Schnuis teilte hierzu mit, dass ihm kein konkreter Investor bekannt sei, der eine solche Absicht hege. Sicherlich würde der Bebauungsplan diese Möglichkeit eröffnen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0