Sitzung: 14.12.2016 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 662/2016
Beschlussvorschlag:
Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lagebericht und Anhang vom 04.05.2015 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden.
Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 17.11.2016 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2014 vom 04.05.2015 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
33 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |