Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 14, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen wird in der im Entwurf vorliegenden Fassung mit Wirkung ab dem 01.04.2017 beschlossen.

 


Herr Stadtverordneter Benden legte dar, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Vorberatung im Jugendhilfeausschuss deutlich gemacht hätten, dass sie mit der aktuellen, in der Vorlage aufgeführten Staffelung nicht einverstanden seien. Die Elternbeitragstabelle, die von der Verwaltung vorgeschlagen werde, sei sozial unausgewogen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rege an, die Tabelle zu ändern, sodass die Haushalte mit einem Jahreseinkommen von 18.000 bis 20.000 Euro nicht veranlagt werden sollten. Prekäre Arbeitsverhältnisse würden stetig zunehmen und auch Alleinerziehende würden häufig zu der Gruppe mit dem genannten Jahreseinkommen gehören. Den Menschen solle auch bei geringem Einkommen ein lebenswertes Leben ermöglicht werden. Auch Kinder in Familien mit geringem Einkommen sollten eine Chance zur Wahrnehmung der Bildungsangebote erhalten. Bildung sei das höchste Gut der Gesellschaft und sollte jedem Menschen von Beginn des Lebens an ermöglicht werden. Haushalte, die Hartz IV beziehen würden, seien von Elternbeiträgen freigestellt und würden jährlich etwa 24.000 Euro erhalten. Zwar könnten auch Haushalte mit einem Einkommen zwischen 18.000 und 20.000 Euro Transferleistungen zur Finanzierung des Elternbeitrags beantragen, jedoch könnten aus gesetzlichen Gründen nicht alle diese Haushalte Transferleistungen beantragen. Zudem würden einige Haushalte aus Schamgefühl keine Transferleistungen beantragen. Auch im Bildungs- und Teilhabepaket sei nur ein geringer Teil der verfügbaren Mittel abgerufen worden. Dies könne daran liegen, dass die Menschen über die Möglichkeit nicht informiert gewesen seien oder die Leistungen aus Schamgefühl nicht in Anspruch genommen hätten.

Bildung sei der erste Schritt, um sich aus der Armut zu befreien. Die Verwaltung habe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Wunsch der Fraktion eine Tabelle ausgearbeitet, in der Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 25.000 Euro von den Elternbeiträgen befreit seien. Für diese Gegenüberstellung dankte Herr Stadtverordneter Benden der Verwaltung sehr. Wenn Haushalte erst ab einem Jahreseinkommen von 25.000 Euro beitragspflichtig werden würden, würde dies zu Erhöhungen der Elternbeiträge in den beitragspflichtigen Gruppen führen, da die Elternbeiträge vollständig über die Beitragszahler finanziert werden würden. Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen von 25.000 bis 27.000 Euro würde der Beitrag für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren für 25 Stunden pro Woche monatlich um 0,81 € steigen. Bei einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro würde der Monatsbeitrag um 6,71 € steigen. Diese Steigerungen seien vertretbar. Die Argumentation der Verwaltung, dass die Elternbeiträge in Geilenkirchen verglichen mit den Jugendämtern des Kreises Heinsberg im Durchschnitt vergleichbar sein sollten, sei nicht nachvollziehbar. Die sozialen Verhältnisse sollten verbessert werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde den vorgelegten Satzungsentwurf daher ablehnen. Die Tabelle, die der Satzung als Anlage beigefügt ist, solle so abgeändert werden, dass Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 25.000 Euro befreit werden sollten.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja legte dar, dass auch die Fraktion Bürgerliste dem Satzungsentwurf so nicht zustimmen werde. Wenn die im Jugendhilfeausschuss vorberatene Satzung beschlossen werde, sei dies ein falsches Signal an Schwächere in der Gesellschaft. Es sei falsch, diesen Menschen nicht entgegen zu kommen. Die Anhebung der Beiträge in den anderen Einkommensgruppen, die bei Befreiung von Haushalten mit einem Einkommen unter 25.000 Euro die Folge sei, sei vertretbar. Bildungschancen für Kinder in Haushalten mit geringem Einkommen sollten erhöht werden. Da die Beiträge durch alle Beitragszahler gegenfinanziert werden würden, belaste eine Anhebung der Freibetragsgrenze den städtischen Haushalt nicht. Bei einer Zustimmung zur vorliegenden Satzung würden sich die Fraktionen den Schwächeren der Gesellschaft entgegenstellen. Herr Erster Beigeordneter Brunen habe ausgesagt, dass Haushalte mit geringem Einkommen Transferleistungen beanspruchen könnten. Die Realität zeige jedoch, dass Aufstockungen nur selten beantragt werden würden. Die Fraktion Bürgerliste werde daher dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen und dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgen.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der weitestgehende Antrag sei und rief zur Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag auf:

 

„Die Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inan-spruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen wird in der im Entwurf vorliegenden Fassung mit Wirkung ab dem 01.04.2017 beschlossen.

Die als Anlage zur Elternbeitragssatzung aufgeführte Elternbeitragstabelle wird so abgeändert, dass Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 25.000 Euro von Elternbeiträgen freigestellt werden.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

19

Enthaltung:

1

 

 

 

Da der Antrag somit abgelehnt wurde, rief Bürgermeister Schmitz zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung auf.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

14

Enthaltung:

1