Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für das Jahr 2014 einzustellen und zu verabschieden.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen spricht der Jugendhilfeausschuss eine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufstellung des Haushaltsplanes aus. Gegenstand der Empfehlung sind die vom Jugendamt zu kalkulierenden Einnahmen und Ausgaben im Ergebnisplan. Ausgenommen sind die von den Querschnittsämtern der Stadtverwaltung zu veranschlagenden Personal- und Sachkosten. Bezüglich der für das Jugendamt maßgeblichen Haushaltssystematik wird auf die Erläuterungen zur Sitzung vom 22.02.2011 verwiesen.
Nach mehreren günstigen Jahren wird der Zuschussbedarf des Jugendamtes voraussichtlich ansteigen. Grund sind einerseits die infolge der Einführung des Rechtsanspruchs für U3-Kinder gestiegenen Betriebskostenzuschüsse für die Kitas und Mehraufwendungen für die Tagespflege. Bei den Hilfen zur Erziehung sind im Bereich der Heimunterbringungen die Kosten aufgrund mehrerer Einzelfälle mit sehr hohem erzieherischem Bedarf bei ansonsten gleicher Fallzahl gestiegen. Der erhebliche Anstieg bei der Kostenerstattung an andere Sozialleistungsträger resultiert aus mehreren Verwaltungsstreitverfahren und gesetzlichen Änderungen zur Zuständigkeit.
