Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes beim Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg
Vorlage
965/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgeschlagenen Änderung des Entwurfes der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg und Hückelhoven sowie dem Kreis Heinsberg wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 04.09.2013 dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes beim Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg zugestimmt. Der Ratsbeschluss erfolgte ohne vorherige Beteiligung des Jugendhilfeausschusses, um einen frühestmöglichen Vertragsschluss zu ermöglichen. Die Einzelheiten zu der geplanten Kooperation ergeben sich aus der Vorlage 907/2013.

Entgegen der Planung konnte der Kreis Heinsberg keine Familienhebammen zur Mitarbeit auf Honorarbasis gewinnen. Aus Sicht der Bewerberinnen kommt nur eine Mitarbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in Betracht. Um dem Kreis Heinsberg hierzu die Möglichkeit zu geben, ist § 3 Absätze 2 und 3 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wie folgt zu fassen:

(2) Der Kreis Heinsberg wird das erforderliche Personal für die Koordinierungsstelle sowie für den Familienhebammendienst einstellen.

(3) Die Laufzeit der Arbeitsverträge mit der Fachkraft der Koordinierungsstelle sowie den Familienhebammen wird sich auf die Geltungsdauer dieser Vereinbarung beschränken.