Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 04.09.2013 dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes beim Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg zugestimmt. Der Ratsbeschluss erfolgte ohne vorherige Beteiligung des Jugendhilfeausschusses, um einen frühestmöglichen Vertragsschluss zu ermöglichen. Die Einzelheiten zu der geplanten Kooperation ergeben sich aus der Vorlage 907/2013.
Entgegen der Planung konnte der Kreis Heinsberg keine Familienhebammen zur Mitarbeit auf Honorarbasis gewinnen. Aus Sicht der Bewerberinnen kommt nur eine Mitarbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in Betracht. Um dem Kreis Heinsberg hierzu die Möglichkeit zu geben, ist § 3 Absätze 2 und 3 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wie folgt zu fassen:
(2) Der Kreis Heinsberg wird
das erforderliche Personal für die Koordinierungsstelle sowie für den
Familienhebammendienst einstellen.
(3) Die Laufzeit der Arbeitsverträge mit der Fachkraft der Koordinierungsstelle sowie den Familienhebammen wird sich auf die Geltungsdauer dieser Vereinbarung beschränken.
