Beschlussvorschlag:
Der
vorliegenden Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 im Bereich
der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 21 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gewährt das Land dem Jugendamt auf der
Grundlage einer zum 15. März vorzulegenden Mitteilung für jedes Kind, das im
Jugendamtsbezirk in einer
Kindertageseinrichtung betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss. Das
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes
Nordrhein-Westfalen stellt im Erlass vom 09.04.2014 klar, dass die finanzielle
Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung aufgrund der
Jugendhilfeplanung voraussetzt. In diesem Rahmen wird entschieden, welche
Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Einrichtungen
angeboten werden. Die Entscheidung bedarf eines formellen Beschlusses des
Jugendhilfeausschusses, der bei Abgabe der Mitteilung vorliegen muss.
Die
anliegenden Aufstellungen zeigen die durch die Verwaltung vorbereitete Planung
der Gruppenstrukturen für das Kindergartenjahr 2018/2019. Die Planung erfolgte
im Einvernehmen mit den Trägern der Einrichtungen und spiegelt die sich aus dem
Anmeldeverfahren ergebenden Bedarfe unter Zugrundelegung der derzeit maximalen
Auslastung aller Einrichtungen wieder. Die neue Kindertageseinrichtung der AWO
in der Lütticher Straße 30, die zu Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019
ihren Betrieb aufnehmen wird, wurde im Rahmen der Jugendhilfeplanung bereits
berücksichtigt. Aufgrund des Baufortschrittes ist jedoch nicht mit einem
Betriebsbeginn am 01.08.2018, sondern nach Mitteilung des Bauträgers am
01.10.2018 zu rechnen.
Die
Zahl der Kinder auf der Warteliste, die sich nach dem Anmeldeverfahren für das
nächste Kita-Jahr ergibt, ist der Vorlage zur Anlage zu entnehmen. Hieraus
folgt die Notwendigkeit, die Jugendhilfeplanung im Bereich der
Kindertageseinrichtungen zur Schaffung weiterer Plätze noch einmal auszuweiten
und neben der Kita Lütticher Straße 30 eine weitere Kita zu planen. Einen
entsprechenden Beschluss zur Erarbeitung eines Konzeptes hat der Ausschuss in
seiner Sitzung am 09.03.2017 bereits gefasst. An dieser Stelle wird auf den
Tagesordnungspunkt 2 verwiesen, mit dem Grundlage für die Errichtung einer weiteren
Kita geschaffen werden soll. Mit Fertigstellung einer weiteren Kita wird sich
die Versorgungssituation unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Bedarfe
so darstellen, dass diese annähernd vollständig abgedeckt werden können. Ein
darüber hinaus gehender Ausbau würde aus derzeitiger Sicht zu einem Überangebot
an Betreuungsplätzen und damit zu Finanzierungseinbußen bei den Trägern
einzelner Einrichtungen führen.
Sofern
eine weitere Kita noch während des Kindergartenjahres 2018/2019 ihren Betrieb
aufnehmen sollte, ändert sich die hier zu beschließende Gruppenstruktur und
Jugendhilfeplanung entsprechend. Die Verwaltung des Jugendamtes wird in diesem
Fall dem Ausschuss die veränderten Daten und Planungen vorlegen.
Zur
Deckung des Rechtsanspruches auf Betreuung stehen neben den Betreuungsangeboten
in den Kindertageseinrichtungen im Rahmen der bis dahin erteilten
Pflegeerlaubnisse im Kindergartenjahr 2018/2019
voraussichtlich 136 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege bei 28
Tagespflegepersonen zur Verfügung.