Betreff
Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2018/2019
Vorlage
1189/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegenden Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 21 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gewährt das Land dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März vorzulegenden Mitteilung für jedes Kind, das im Jugendamtsbezirk  in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen stellt im Erlass vom 09.04.2014 klar, dass die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung aufgrund der Jugendhilfeplanung voraussetzt. In diesem Rahmen wird entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die Entscheidung bedarf eines formellen Beschlusses des Jugendhilfeausschusses, der bei Abgabe der Mitteilung vorliegen muss.

 

Die anliegenden Aufstellungen zeigen die durch die Verwaltung vorbereitete Planung der Gruppenstrukturen für das Kindergartenjahr 2018/2019. Die Planung erfolgte im Einvernehmen mit den Trägern der Einrichtungen und spiegelt die sich aus dem Anmeldeverfahren ergebenden Bedarfe unter Zugrundelegung der derzeit maximalen Auslastung aller Einrichtungen wieder. Die neue Kindertageseinrichtung der AWO in der Lütticher Straße 30, die zu Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 ihren Betrieb aufnehmen wird, wurde im Rahmen der Jugendhilfeplanung bereits berücksichtigt. Aufgrund des Baufortschrittes ist jedoch nicht mit einem Betriebsbeginn am 01.08.2018, sondern nach Mitteilung des Bauträgers am 01.10.2018 zu rechnen.

 

Die Zahl der Kinder auf der Warteliste, die sich nach dem Anmeldeverfahren für das nächste Kita-Jahr ergibt, ist der Vorlage zur Anlage zu entnehmen. Hieraus folgt die Notwendigkeit, die Jugendhilfeplanung im Bereich der Kindertageseinrichtungen zur Schaffung weiterer Plätze noch einmal auszuweiten und neben der Kita Lütticher Straße 30 eine weitere Kita zu planen. Einen entsprechenden Beschluss zur Erarbeitung eines Konzeptes hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 09.03.2017 bereits gefasst. An dieser Stelle wird auf den Tagesordnungspunkt 2 verwiesen, mit dem Grundlage für die Errichtung einer weiteren Kita geschaffen werden soll. Mit Fertigstellung einer weiteren Kita wird sich die Versorgungssituation unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Bedarfe so darstellen, dass diese annähernd vollständig abgedeckt werden können. Ein darüber hinaus gehender Ausbau würde aus derzeitiger Sicht zu einem Überangebot an Betreuungsplätzen und damit zu Finanzierungseinbußen bei den Trägern einzelner Einrichtungen führen.

 

Sofern eine weitere Kita noch während des Kindergartenjahres 2018/2019 ihren Betrieb aufnehmen sollte, ändert sich die hier zu beschließende Gruppenstruktur und Jugendhilfeplanung entsprechend. Die Verwaltung des Jugendamtes wird in diesem Fall dem Ausschuss die veränderten Daten und Planungen vorlegen.

 

Zur Deckung des Rechtsanspruches auf Betreuung stehen neben den Betreuungsangeboten in den Kindertageseinrichtungen im Rahmen der bis dahin erteilten Pflegeerlaubnisse im Kindergartenjahr 2018/2019  voraussichtlich 136 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege bei 28 Tagespflegepersonen zur Verfügung.