- Beratung und Abwägung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie über die im Rahmen der erneuten Offenlage und erneuten Trägerbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Reaktionen
- Beschluss der 73. Änderung des Flächennutzungsplans
Beschlussvorschlag:
Über die in den einzelnen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen wird, wie in der Anlage zur Sitzungsvorlage vorgeschlagen, entsprechend abgewogen.
Die 73. Änderung des Flächennutzungsplans wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 beschlossen (Vorlage 1264/2018), den Plan zur 73. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und eine erneute Trägerbeteiligung durchzuführen.
Dieser Verfahrensschritt wurde zwischenzeitlich abgeschlossen.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im beigefügten Abwägungsvorschlag zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen. Gleichzeitig wurden die in den vorherigen Verfahrensschritten (nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen nochmals mit aufgegriffen, sodass final über alle im Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken abgewogen werden kann.
Damit könnte nun die 73. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden.
Eine Ausfertigung der Planunterlagen mit Abwägungsmaterial wird den Fraktionsvorsitzenden vorab in Papierform zugestellt.
Anlagen:
Planunterlagen
Abwägungsmaterial
Stellungnahmen
