Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die bauliche Erweiterung der städt. Kita Bauchem um 2 Gruppenbereiche sowie für die Neuerrichtung einer 4-gruppigen Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 55, Flurstück 2, in städtischer Trägerschaft schnellstmöglich voran zu treiben.
Sachverhalt:
Die Stadt Geilenkirchen verzeichnet seit mehreren Jahren einen stetigen Anstieg der Anzahl von Kindern, die einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit einem Betreuungsplatz in der Kita bzw. in der Kindertagespflege haben. Bereits in den letzten beiden Jahren wurden daher Beschlüsse dahingehend gefasst, zwei neue Kindertageseinrichtungen zu schaffen.
Eine dieser beiden Kindertageseinrichtungen hat bereits am 01.11.2018 ihren Betrieb Bauchem aufgenommen. Für das in Hünshoven geplante Projekt musste zunächst ein neues Grundstück gefunden werden, da sich die ursprünglichen Planungen durch den Rückzug des Investors zerschlagen hatten.
Zwischenzeitlich konnte im Rahmen des aktuell durchgeführten Anmeldeverfahrens für das Kindergartenjahr 2019/2020 festgestellt werden, dass die Zahl der im Laufe des aktuellen sowie des nächsten Kindergartenjahres zu versorgenden Kinder weiterhin angestiegen ist. Neben bereits hier wohnenden Kindern sind vermehrt auch Zuzüge von außerhalb erkennbar.
Die sich nach Auswertung der Anmeldezahlen aus dem Kita-Navigator ergebende Situation macht einen weiteren Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten im Bereich der Kindertageseinrichtungen notwendig. Die aktuellen Daten können der Anlage entnommen werden.
Die erhebliche Verzögerung in den Planungen der neuen Kita in Hünshoven erhöht den Versorgungsdruck so stark, dass dringender weiterer Handlungsbedarf besteht.
Die Verwaltung hat vorab bereits Möglichkeiten von baulichen Erweiterungen in den bestehenden Einrichtungen erörtert. Unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Außenflächen besteht lediglich in der städt. Kita Bauchem die Möglichkeit einer baulichen Erweiterung. Die Raum- und Flächenkapazitäten in den anderen im Stadtgebiet bestehenden Kindertageseinrichtungen wurden bereits im Rahmen des U3-Ausbaus genutzt, um das Betreuungsangebot auszubauen.
Die Verwaltung schlägt vor, in der städt. Kita Bauchem zwei weitere Gruppen durch eine bauliche Erweiterung im hinteren Bereich zur Josefstraße zu schaffen. Eine dieser Gruppen würde dann von der ursprünglich übergangsweise eingerichteten vierten Gruppe belegt und diese sich damit verstetigen. Eine weitere dauerhafte Belegung des Bewegungsraumes durch eine Gruppe würde durch die Heimaufsicht ohnehin nicht mehr geduldet werden.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, eine weitere 4-gruppige Kindertageseinrichtung an der Martin-Heyden-Straße im Bereich zwischen der städt. Realschule sowie der Tennisanlage zu errichten.
Um schnellstmöglich weitere Betreuungskapazitäten anbieten zu können, wäre zu prüfen, ob die baulichen Erweiterungen jeweils in Modulbauweise erfolgen und damit der Zeitablauf bis zur Fertigstellung erheblich verkürzt werden können. Hierdurch könnte ggf. noch eine Betriebsaufnahme in 2019 ermöglicht werden. Aufgrund der zwischenzeitlich erreichten hohen Fertigungsqualitäten im Bereich der Modulbauweise bestehen mitunter nicht unbedingt Nachteile gegenüber einer herkömmlichen Bauweise. Mit einer Betriebsaufnahme einer neuen Kita in Hünshoven ist aus jetziger Sicht nicht im Kindergartenjahr 2019/2020 zu rechnen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Betrieb einer Kita in eigener Trägerschaft auf dem Grund stück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 55, Flurstück 2, mehrere Vorteile bietet. Zunächst würde sich der Zeitraum bis zu einer Betriebsaufnahme erheblich verkürzen, da es sich bei dem Grundstück um eine städt. Liegenschaft handelt und vertrags- bzw. veräußerungsbedingte Zeiträume entfallen könnten. Darüber hinaus könnte die Stadt Geilenkirchen im Bedarfsfall selbst über Überbelegungen entscheiden und wäre nicht abhängig von der Entscheidung eines anderen Trägers.