Betreff
Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2019/2020
Vorlage
1496/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der vorliegenden Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2019/2020 im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Gemäß § 21 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gewährt das Land dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März vorzulegenden Mitteilung für jedes Kind, das im Jugendamtsbezirk  in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen stellt im Erlass vom 09.04.2014 klar, dass die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung aufgrund der Jugendhilfeplanung voraussetzt. In diesem Rahmen wird entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die Entscheidung bedarf eines formellen Beschlusses des Jugendhilfeausschusses, der bei Abgabe der Mitteilung vorliegen muss.

Die anliegenden Aufstellungen zeigen die durch die Verwaltung vorbereitete Planung der Gruppenstrukturen für das Kindergartenjahr 2019/2020. Die Planung erfolgte im Einvernehmen mit den Trägern der Einrichtungen und spiegelt die sich aus dem Anmeldeverfahren ergebenden Bedarfe unter Zugrundelegung der derzeit maximalen Auslastung aller Einrichtungen wieder.

Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zum Tagesordnungspunkt 3 der Sitzung wurden eine Erweiterung der städt. Kita Bauchem sowie eine weitere 4-gruppige Kita in die Jugendhilfeplanung aufgenommen. Hierdurch können bereits die entsprechenden Betriebskostenzuschüsse des Landes NRW mit beantragt werden und so eine erhebliche Mehrbelastung des städtischen Haushaltes durch eine Vorleistung der Landesanteile vermieden werden. Sollten die Erweiterungsmaßnahmen nicht zum 01.08.2019 umgesetzt sein und die Betriebsaufnahme sich nach hinten verschieben, wären die entsprechenden Landesmittel nach Ablauf des Kindergartenjahres anteilig an das Land zu erstatten.

Die Anzahl der voraussichtlich im Kindergartenjahr 2019/2020 im Rahmen der Kindertagespflege zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze finden sich ebenfalls in der beigefügten Anlage, die Grundlage des zu fassenden Beschlusses ist.

Bei den in der Anlage aufgeführten Tabellen handelt es sich um Vorgaben des Landes, um einheitlich gefasste und für das Land nachvollziehbare  Beschlüsse zu erhalten.