Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.
Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2022 sind im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen die nachstehend aufgeführten außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich geworden.
Mit einer entsprechenden Verordnung des Landes (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) vom 11.04.2022 wurden verschiedene Bestimmungen zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts in diesem Zusammenhang angepasst.
So wurde u.a. klar gestellt, dass diese Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar im Sinne des § 83 Abs. 1 GO NRW gelten und auch erweiterte Deckungsmöglichkeiten bestehen. Zudem sind die entstehenden Erträge und Aufwendungen auf gesonderten Konten zur erfassen und hierzu auch dem Rat regelmäßig zu berichten.
Über Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, hat jedoch weiterhin der Rat nach § 83 Abs. 2 GO NRW zu entscheiden.
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung der Maßnahme und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2022 |
außerplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
05.313.01.0 533900 05.375.01.0 529100 |
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Geldleistungen an Flüchtlinge aus der Ukraine
(Leistungen zum Lebensunterhalt, bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
und dgl.) Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer Sach- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen aus der
Ukraine Deckung Die Leistungen werden überwiegend durch
zusätzliche Einnahmen bzw. Einzahlungen durch Bundes- und Landesmittel in
Höhe von 530.860 € bzw. 374.500 € gedeckt. Die verbleibenden 39.640 € können durch
Minderaufwendungen im Produkt 05.313.01.0 (Asyl) in Höhe von 17.640 € sowie
im Produkt 11.537.01.0
(Abfallbeseitigung) in Höhe 22.000 € gedeckt werden. |
0,00 € 0,00 € |
483.000 € 462.000 € |
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