Betreff
Belegung der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2023/2024 und Ausweitung des Betreuungsangebotes
Vorlage
2743/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegenden Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird in diesem Rahmen beauftrag, als Übergangslösung die Einrichtung und den Betrieb einer dreigruppigen Kita in der Containeranlage in der Jahnstraße zum Zeitpunkt des Auszugs der Kita der Lebenshilfe zu Beginn des Kita-Jahres 2023/2024 zu planen und bei Übernahme der Trägerschaft durch einen freien Träger der Jugendhilfe die hierzu nötigen vertraglichen Vereinbarungen zu treffen.

 

Gleichzeitig wird die Verwaltung mit der Suche nach einer dauerhaften Alternative beauftragt. Ein Zwischenbericht soll in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im September vorgestellt werden.


Sachverhalt:

 

Nach den §§ 24 und 38 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) gewährt das Land NRW dem Jugendamt auf der Grundlage einer bis zum 15. März vorzulegenden Mitteilung für jedes Kind, das im Jugendamtsbezirk in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreut werden soll, jeweils einen pauschalierten Zuschuss. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen stellt im Erlass vom 09.04.2014 klar, dass die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung im Rahmen der Jugendhilfeplanung voraussetzt. In diesem Zusammenhang wird entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die Entscheidung bedarf eines formellen Beschlusses des Jugendhilfeausschusses, der bei Abgabe der Mitteilung vorliegen muss.

 

Die anliegenden Aufstellungen zeigen die durch die Verwaltung vorbereitete Planung der Gruppenstrukturen für das Kindergartenjahr 2023/2024. Die Planung erfolgt jeweils in Absprache und im Einvernehmen mit den Trägern und Leitungen der Einrichtungen und spiegelt die sich aus dem Anmeldeverfahren ergebenden Bedarfe unter Zugrundelegung der derzeitigen Auslastung aller Einrichtungen wider.

 

Die Entwicklungen im Jahr 2022 machen neben der Fertigstellung der Kita der Lebenshilfe in Hünshoven wie in anderen Jugendamtsbezirken auch eine weitere Ausweitung des Betreuungsangebotes in Geilenkirchen notwendig.

 

Seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes ist festzustellen, dass die Zahl der Kinder, für die ein besonderer Förderstatus festgestellt wird, stetig zunimmt. Im Rahmen der inklusiven Arbeit der Kindertageseinrichtungen belegen diese Kinder jeweils zwei Betreuungsplätze in einer Gruppe. Hierdurch reduziert sich die Zahl der insgesamt zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze entsprechend, sodass ein Ausgleich durch eine Erweiterung des Angebotes geschaffen werden muss, um dem Rechtsanspruch auf Betreuung auch weiterhin gerecht werden zu können. Mit der vorgegebenen Platzreduktion trägt der Gesetzgeber den gesteigerten Anforderungen an die Betreuung der Kinder mit besonderem Förderbedarf Rechnung.

 

Die Stadt Geilenkirchen verzeichnet neben der Zuweisung von Flüchtlingen und Flüchtlingsfamilien weiterhin auch einen Zuzug ukrainischer Flüchtlinge, deren Kinder teilweise einen Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung haben. Darüber hinaus ist als Folge des Ukrainekrieges festzustellen, dass aufgrund der starken Inflation und der daraus resultierenden gestiegenen Lebenshaltungskosten Elternteile im Einzelfall ihre Elternzeit bereits früher als geplant beenden und einen Betreuungsplatz für ihr Kind bereits im Alter von einem Jahr beanspruchen.

 

Um dem ansteigenden Betreuungsbedarf gerecht werden zu können, möchte die Verwaltung nach dem Umzug der Kita der Lebenshilfe nach Hünshoven zu Beginn des nächsten Kita-Jahres die Containeranlage in der Jahnstraße weiter nutzen und hier eine dreigruppige Einrichtung installieren. Mit der Eigentümerin der Anlage wäre hier zu klären, ob eine weitere Anmietung erfolgen kann oder die Container für eine dauerhafte Nutzung erworben werden können. Die Heimaufsicht des Landesjugendamtes hat in einer Begehung der Anlage Ende 2022 festgestellt, dass diese gut für den dauerhaften Betrieb einer dreigruppigen Einrichtung geeignet ist und auch das Außengelände die Anforderungen an die notwendige Fläche erfüllt.

 

Neben den örtlichen und räumliche Gegebenheiten ist darüber hinaus mit Blick auf eine Betriebserlaubnis zu klären, wer die Trägerschaft einer zukünftigen Einrichtung übernimmt und ob die Einrichtung eigenständig oder als Außenstelle einer bereits bestehenden Einrichtung betrieben wird.

 

Die Verwaltung hat im Rahmen der vorliegenden Planungen, die Grundlage des zu fassenden Beschlusses sind, eine weitere dreigruppige Einrichtung mit aufgenommen, damit nach entsprechenden Vorbereitungen und der Beantragung einer Betriebserlaubnis bereits die Finanzierung einer neuen Einrichtung über die Betriebskosten sichergestellt werden kann.

 

Die Anzahl der voraussichtlich im Kindergartenjahr 2023/2024 im Rahmen der Kindertagespflege zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze findet sich ebenfalls in der beigefügten Anlage, die Grundlage des zu fassenden Beschlusses ist, wieder.

 

Bei den in der Anlage aufgeführten Tabellen handelt es sich um formelle Vorgaben des Landes, um einheitlich gefasste und für das Land nachvollziehbare Beschlüsse abbilden zu können.

 


Anlagen: