Betreff
Anpassung der Entgelte in der Kindertagespflege zum 01.08.2023
Vorlage
2744/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Erhöhung der Entgelte in den Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Kindertagespflege um     3,46 % sowie die Anpassung der Qualifizierungsstufen mit Wirkung ab dem 01.08.2023. Die im Entwurf vorliegende Fassung der Richtlinien tritt am 01.08.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung der Richtlinien (Beschlussfassung vom 02.03.2022) außer Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2022 Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Kindertagespflege verabschiedet, die am 01.08.2021 in Kraft getreten sind.

 

Nach Nr. 2 der Richtlinien werden die Entgelte für die Tagespflegepersonen jeweils zum 01.08. unter Anwendung der durch das Land NRW zuvor nach § 37 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) veröffentlichten Fortschreibungsrate fortgeschrieben. Die ab dem 01.08.2023 anzuwendende Fortschreibungsrate beträgt 3,46 %, sodass sich die Tagespflegeentgelte entsprechend erhöhen.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes hat unter Berücksichtigung der Fortschreibungsrate die neuen Entgelte ermittelt und in die unter Nr. 2 der Richtlinien aufgeführte Tabelle aufgenommen. Darüber hinaus sind der ebenfalls in Nr. 2 der Richtlinien aufgeführte und in den Entgelten enthaltene Betrag zur Deckung des Sachaufwandes nach den Vorgaben richterlicher Rechtsprechung sowie die besonderen Entgelte für die Randzeitenbetreuung und die Betreuung an Sonn- und Feiertagen nach Nr. 3 und 4 der Richtlinien neu berechnet und in die Richtlinien aufgenommen worden.

 

Neben der Anpassung der Entgelte wurden die unter Nr. 2 der Richtlinien aufgeführten Qualifikationsstufen angepasst. Die ursprünglich durch verschiedenste Träger angebotenen Qualifizierungskurse nach dem Curriculum Tagespflege des deutschen Jugendinstituts (DJI) werden als Qualifizierung nicht mehr anerkannt. Der Landesgeber fordert ab dem Kita-Jahr 2022/2023 für Personen, die die Kindertagespflege erstmalig ausüben eine Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Hierbei baut das QHB auf dem Curriculum des DJI auf und wurde entsprechend weiterentwickelt. Die rechtliche Grundlage für die Neuerung in der Qualifizierung findet sich in § 21 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Die in den Richtlinien angepassten Qualifizierungsstufen resultieren aus den rechtlichen Vorgaben und werden bereits umgesetzt.