Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, eine Aufstockung der Bestandsgebäude „An der Friedensburg“ in Holzmodulbauweise durchzuführen. Die Verwaltung wird alle dahingehenden Maßnahmen in die Wege leiten und entsprechende Aufträge erteilen.
2. Parallel dazu werden die Planungen zum Neubau einer weiteren Unterkunft auf einem der Alternativgrundstücke vorangetrieben.
3. Die erforderlichen Mittel i. H. v. 1,5 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2024 und die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2025 werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Mittel können aus der Maßnahme 03.218.01.07 bereitgestellt werden. Aufgrund der Unabweisbarkeit ist gemäß § 81 (3) Nr. 1 GO NRW kein Nachtragshaushalt erforderlich.
Sachverhalt:
In der Ratssitzung vom
13.09.2023 wurde über den möglichen Neubau einer Unterkunft für geflüchtete
Menschen beraten. Auf die Vorlage 2867/2023 wird verwiesen.
Dazu wurde folgender
Beschluss gefasst:
Der Rat beschließt die
Planung einer weiteren Unterkunft für geflüchtete Menschen. Die notwendigen
Planungskosten bis zu einer Höhe von max. 90.000 Euro werden im laufenden
Haushaltsjahr außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Hierbei werden außerdem
folgende Varianten zur Unterbringung geflüchteter Menschen, z. B.
Modulbauweise, Erbbaurechtsmodell, die Sanierung vom Hochhaus am Finanzamt und
vom ESC-Gebäude geprüft.
Alternative Gebäude:
Auf die schriftlich gestellte
Anfrage nach der Möglichkeit einer Unterbringung im Hochhaus des Finanzamtes
wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass die Liegenschaft für eine entsprechende
Nutzung nicht zur Verfügung stehe und ein Abriss kurzfristig bevorstehe.
Zu einem Erbbaurechtsmodell
ist anzumerken, dass hierbei fraglich ist, wie lange eine Unterkunft
grundsätzlich bereitgestellt werden muss. Durch die zu erwartende lange
Vertragsbindung und den damit einhergehenden Unwägbarkeiten wird diese
Möglichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht als zielführend angesehen.
Darüber hinaus wurden
Überlegungen in Bezug auf eine mögliche Nutzung des ESC-Gebäudes angestellt.
Hierbei ist festzustellen, dass die Wärmeversorgungsanlage des Gebäudes rundum
zu erneuern wäre. Hinzu kommt, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Bereich
des Daches, der Fassade und der Fenster notwendig wären. Weiterhin bestehen
Bedenken hinsichtlich der Wärmedämmung und Raumzuschnitte. Sanitäranlagen sind
nur unzureichend vorhanden. Aufgrund dieser Mängel wäre ein Umbau teurer als
ein Neubau. Das Gebäude soll daher weiter veräußert werden.
Neubau An der Friedensburg:
Im Zuge der
verwaltungsinternen Prüfung zur Vergrößerung der Unterbringungsmöglichkeiten
für geflüchtete Menschen stellte sich heraus, dass sowohl ein Neubau als auch
eine Erweiterung der bestehenden Unterkunft „An der Friedensburg“ in
Geilenkirchen in Frage kommt. Hierbei wurde eine Abwägung zwischen Modul-,
Massiv- oder Containerbauweise durchgeführt.
Die Überlegungen hinsichtlich
eines Neubaus in Massivbauweise ergaben eine Unterbringungskapazität von 64
Personen. Die dazugehörige Kostenschätzung belief sich auf ca. 4,3 Mio. Euro
brutto. Diese wurde in der Sitzung vom 29.08.2023 entsprechend vorgestellt und
diskutiert.
Containerbauweise:
Auf Grundlage der geführten
Diskussion wurden Überlegungen angestellt, den Neubau des Gebäudes aus
Kostengründen in Containerbauweise umzusetzen. Dazu wurden mehrere
Erörterungsgespräche mit verschiedenen Baufirmen geführt. Auch Erfahrungen
anderer Kommunen sind in die Überlegungen eingeflossen.
Eine Übertragung der
vorherigen Planung (Massivbauweise) hin zu einer Containerbauweise ist jedoch
nicht ohne weiteres möglich. Grund dafür ist unter anderem, dass durch eine
abweichende Flächenverteilung bedingt durch die Containermaße weniger als 64
Personen pro Einheit untergebracht werden könnten. Zudem haben die Gebäude
teilweise eine deutlich geringere Haltbarkeit im Vergleich zu einer
Massivbauweise.
Bei einer Containerbauweise
bestehen grundsätzlich mehrere Varianten hinsichtlich der Aufteilung des
Wohnraums (Wohnungstyp). Bei Errichtung eines Wohnungstyps in dreigeschossiger
Bauweise werden insgesamt sechs Wohneinheiten errichtet. Pro Wohneinheit werden
4-6 Personen kalkuliert (z. B. Eltern mit Kindern oder Einzelpersonen), sodass
pro Containereinheit insgesamt 24-36 Personen untergebracht werden könnten. Das
Grundstück bietet ggf. Platz für zwei solcher Containereinheiten. Die
Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 3,7 Mio. Euro brutto.
Holzmodulbauweise:
Eine weitere Überlegung
besteht darin, einen Neubau in Holzmodulbauweise auszuführen. Auch hierzu
wurden verschiedene Baufirmen kontaktiert. Bei einer Holzmodulbauweise können
bis zu 64 Personen in einem viergeschossigen Gebäude untergebracht werden. Auch
hier ist eine unterschiedliche Aufteilung des Wohnraums möglich. Die
Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 4,4 Mio. Euro.
Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung (AfA):
Ebenfalls betrachtet werden
sollte der jährliche Aufwand für die Absetzung für Abnutzung (AfA). Dies stellt
sich wie folgt dar:
|
Bauweise |
Gesamtkosten |
Nutzungsdauer |
Jährl.
Abschreibung |
|
Massivbauweise |
Ca. 4,3 Mio. Euro |
50 Jahre |
86.000 Euro |
|
Leichtes Containerwerk |
Ca. 3,7 Mio. Euro |
10 Jahre |
370.000 Euro |
|
Holzmodulbauweise |
Ca. 4,4 Mio. Euro |
50 Jahre |
88.000 Euro |
Es ist eine Abwägung zwischen
der Nutzungsdauer und den Herstellungskosten zu treffen. Während die
Massivbauweise und die Holzmodulbauweise eine zu erwartende Lebensdauer von 50
Jahren haben, beträgt diese bei dem Containerwerk lediglich 10 Jahre. Im
Anschluss daran wären entsprechende Neubaukosten einzuplanen.
Erweiterung der Bestandsgebäude:
Um Grundflächen zu sparen
wurden zusätzlich zu einem potentiellen Neubau Nachforschungen bezüglich einer
Aufstockung der beiden Bestandsgebäude „An der Friedensburg“ angestellt. Beide
Gebäude verfügen derzeit über drei Etagen. Auch hier kommen grundsätzlich
Massiv-, Modul- oder Containerbauweise in Frage. Hierzu ist jedoch
festzustellen, dass eine weitere Aufstockung in Massivbauweise aufgrund enormer
statischer Schwierigkeiten nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Aufgrund von Zeit-
und Praktikabilitätsgründen kommt eine Aufstockung in Holzbauweise (Modulbau)
in Betracht. Statische Schwierigkeiten sind hier nicht zu erwarten. Die
bestehenden Schallschutzvorgaben können eingehalten werden. Resultierend aus
den zahlreichen vorgenannten Überlegungen wird derzeit durch die Verwaltung
angedacht, eine Aufstockung in Holzmodulbauweise durchzuführen. Für die Aufstockung werden derzeit Baukosten i. H. v. ca.
2,2 Mio. Euro brutto erwartet. Gründe dafür sind neben der
Kostenminimierung die verminderte Bauzeit und vereinfachte Durchführbarkeit im
Vergleich zu den anderen Varianten. Pro Aufstockungsbereich könnten je nach
Wohntyp bis zu 16 geflüchtete Personen untergebracht werden.
Alternative Grundstücke der Stadt zum Bau weiterer Unterkünfte
für geflüchtete Menschen:
Neben der Prüfung von
Ausführungsvarianten hat die Verwaltung ebenfalls städtische Grundstücke auf
ihre grundsätzliche Eignung als Fläche zur Errichtung weiterer Unterkünfte für
geflüchtete Menschen untersucht. Ins Auge gefasst wurden dabei Grundstücke in Lindern,
Prummern, Tripsrath, Teveren und Grotenrath. Die entsprechenden Flächen sind in
den beigefügten Katasterunterlagen dargestellt. Über eine mögliche
Inanspruchnahme wäre zu beraten und zu entscheiden.
Möglichkeiten zur Förderung:
Nach dem Wortlaut der
„Richtlinie zur Mobilisierung von Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung
von Schutzsuchenden aus der Ukraine des Landes Nordrhein-Westfalen 2023“
könnten möglicherweise noch für die Aufstockung bzw. für einen Neubau Mittel
der Wohnraumförderung in Anspruch genommen werden. Hiernach würde die Förderung
3.110 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als zinsgünstiges/zinsfreies Darlehen
inkl. eines Tilgungsnachlasses i. H. v. 40 % bei 30 Jahren Zweckbindung
betragen. Bei einer Containerbauweise können Fördermittel hiernach generell
nicht in Anspruch genommen werden, da die o. g. Lebensdauer von 10 Jahren die
25-30-jährige Zweckbindung unterschreitet.
Fraglich ist
allerdings, ob Fördermittel zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich noch zur
Verfügung stehen würden: Die Geltungsdauer der o. g. Richtlinie endet zum
31.12.2024. Ob eine Verlängerung der Richtlinie geplant ist, konnte bisher
nicht in Erfahrung gebracht werden. Laut Wohnbauförderstelle des Kreises
Heinsberg sind die Mittel der Wohnbauförderung 2023 bereits massiv
überzeichnet: 9,7 Mio. € Fördermitteln stehen Anträge in einer Höhe von rd. 58
Mio. € gegenüber. Hierzu hat das Land bereits deutlich gemacht, dass eine
Aufstockung der Fördermittel in diesem Jahr nicht in Betracht kommt.
Weitere
Informationen zu diesem Thema lagen im Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage
nicht vor.
Die vorgenannten Varianten
und die dazu durchgeführten Kostenschätzungen können in der Sitzung näher
erläutert werden.
Finanzierung:
Siehe Beschlussvorschlag Nr.
3.
