Betreff
Anpassung der Entgelte für Tagespflegepersonen ab 01.08.2013
Vorlage
846/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Tagespflege erhalten ab dem 01.08.2013 unter Punkt 1 „Laufende Geldleistung an Tagespflegepersonen“ folgende Fassung:

Stufe 1

2,30 €

Basisqualifikation

und

Besitz einer kindbezogenen Pflegeerlaubnis

(Person aus der Familie oder deren Umfeld

ausschließliche Betreuung eines bestimmten Kindes)

Stufe 2

3,30 €

Basisqualifikation

und

Besitz einer Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kinder

Stufe 3

3,90 €

Basis- und Aufbauqualifikation und 2 Jahre Erfahrung in der Kindertagespflege

oder

Qualifizierung gem. dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) mit insgesamt 160 Stunden und ein Jahr Erfahrung in der Kindertagespflege

und jeweils

Besitz einer Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kinder

Stufe 4

4,60 €

Abgeschlossene Ausbildung als Erzieher

sowie Basis- und Aufbauqualifikation

oder

Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik und Basisqualifikation

oder

zwei Jahre Tätigkeit in der Kindertagespflege in Stufe 3

und jeweils

Besitz einer Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kinder


Sachverhalt:

 

Zum 01.01.2009 wurde das bis dahin praktizierte Abrechnungssystem in der Kindertagespflege auf die derzeit anzuwendenden Entgeltstufen umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt hat keine Anpassung der Entgelte mehr stattgefunden. Die Leiter der Jugendämter im Kreis Heinsberg haben gemeinsam die Empfehlung erarbeitet, diese Beträge daher ab dem 01.08.2013 um etwa 10 % anzuheben. Ein einheitliches Entgeltniveau auf Kreisebene erscheint nach wie vor sinnvoll, um unerwünschte Konkurrenz um geeignete Tagespflegepersonen  und Gefälle in den Betreuungsangeboten zwischen den einzelnen Jugendamtsbezirken zu vermeiden. Die Erhöhung ab 01.08.2013 orientiert sich am Beginn des neuen Kindergartenjahres, da alle laufenden Tagespflegeverhältnisse in der Regel auf das Ende eines Kindergartenjahres am 31.07. befristet sind. Eine Umstellung zu diesem Zeitpunkt kann ohne zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand im Rahmen der Weiterbewilligung der Tagespflegeentgelte erfolgen.

Bereits seit längerer Zeit werden die Forderungen der Tagespflegepersonen nach höheren Entgelten stetig lauter. Da die Kindertagespflege eine zunehmend wichtigere Bedeutung in der Kinderbetreuung erlangt und auch hier die pädagogischen Anforderungen an die Tagespflegepersonen größer werden, empfehlen auch die einschlägigen Fachverbände eine Anhebung der Entgelte über das bisher bestehende Gefüge hinaus. Insbesondere soll hierdurch auch eine finanzielle Anreizfunktion geeigneter Personen erfolgen, um die Tagespflege zukünftig vermehrt als Berufsbild mit existenzsicherndem Hintergrund zu etablieren.

Erfolgt eine entsprechende Anpassung und Fortentwicklung der Kindertagespflege nicht, ist zu befürchten, dass langfristig die Kindertagespflege in Geilenkirchen ein Nischendasein führen wird und der am 01.08.2013 in Kraft tretende Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres nicht erfüllt werden kann. Die Kindertagespflege ist auch in Geilenkirchen ein wichtiges Element zur Erfüllung des Rechtsanspruches.


Finanzierung:

Durch die Anpassung der Tagespflegeentgelte ist unter Berücksichtigung der derzeitigen Auslastung mit einer jährlichen Mehrbelastung von etwa 22.000 € zu rechnen.