Beschlussvorschlag:
Die Richtlinien
des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur
finanziellen Ausgestaltung der Tagespflege erhalten ab dem 01.08.2013 unter
Punkt 1 „Laufende Geldleistung an Tagespflegepersonen“ folgende Fassung:
Stufe 1 |
2,30 € |
Basisqualifikation und Besitz einer kindbezogenen Pflegeerlaubnis (Person aus der Familie oder deren Umfeld ausschließliche Betreuung eines bestimmten Kindes) |
Stufe 2 |
3,30 € |
Basisqualifikation und Besitz einer Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kinder |
Stufe 3 |
3,90 € |
Basis- und Aufbauqualifikation und 2 Jahre
Erfahrung in der Kindertagespflege oder Qualifizierung gem. dem Curriculum des Deutschen
Jugendinstituts (DJI) mit insgesamt 160 Stunden und ein Jahr Erfahrung
in der Kindertagespflege und jeweils Besitz einer Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kinder |
Stufe 4 |
4,60 € |
Abgeschlossene Ausbildung als Erzieher sowie Basis- und Aufbauqualifikation oder Abgeschlossenes Studium der
Sozialarbeit/Sozialpädagogik und Basisqualifikation oder zwei Jahre Tätigkeit in der Kindertagespflege in
Stufe 3 und jeweils Besitz einer Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kinder |
Sachverhalt:
Zum 01.01.2009 wurde das bis dahin praktizierte Abrechnungssystem in der Kindertagespflege auf die derzeit anzuwendenden Entgeltstufen umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt hat keine Anpassung der Entgelte mehr stattgefunden. Die Leiter der Jugendämter im Kreis Heinsberg haben gemeinsam die Empfehlung erarbeitet, diese Beträge daher ab dem 01.08.2013 um etwa 10 % anzuheben. Ein einheitliches Entgeltniveau auf Kreisebene erscheint nach wie vor sinnvoll, um unerwünschte Konkurrenz um geeignete Tagespflegepersonen und Gefälle in den Betreuungsangeboten zwischen den einzelnen Jugendamtsbezirken zu vermeiden. Die Erhöhung ab 01.08.2013 orientiert sich am Beginn des neuen Kindergartenjahres, da alle laufenden Tagespflegeverhältnisse in der Regel auf das Ende eines Kindergartenjahres am 31.07. befristet sind. Eine Umstellung zu diesem Zeitpunkt kann ohne zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand im Rahmen der Weiterbewilligung der Tagespflegeentgelte erfolgen.
Bereits seit längerer Zeit werden die Forderungen der Tagespflegepersonen nach höheren Entgelten stetig lauter. Da die Kindertagespflege eine zunehmend wichtigere Bedeutung in der Kinderbetreuung erlangt und auch hier die pädagogischen Anforderungen an die Tagespflegepersonen größer werden, empfehlen auch die einschlägigen Fachverbände eine Anhebung der Entgelte über das bisher bestehende Gefüge hinaus. Insbesondere soll hierdurch auch eine finanzielle Anreizfunktion geeigneter Personen erfolgen, um die Tagespflege zukünftig vermehrt als Berufsbild mit existenzsicherndem Hintergrund zu etablieren.
Erfolgt eine entsprechende Anpassung und Fortentwicklung der Kindertagespflege nicht, ist zu befürchten, dass langfristig die Kindertagespflege in Geilenkirchen ein Nischendasein führen wird und der am 01.08.2013 in Kraft tretende Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres nicht erfüllt werden kann. Die Kindertagespflege ist auch in Geilenkirchen ein wichtiges Element zur Erfüllung des Rechtsanspruches.
Finanzierung:
Durch die Anpassung der Tagespflegeentgelte ist unter Berücksichtigung der derzeitigen Auslastung mit einer jährlichen Mehrbelastung von etwa 22.000 € zu rechnen.