Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Ergänzungssatzung Geilenkirchen-Bauchem, Nierstraßer Weg wird zur Offenlage gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB verabschiedet.


Herr Banzet ging auf die in den Sitzungsunterlagen erwähnte Planungsvereinbarung ein, die mit dem Antragsteller getroffen worden sei und mit der auch die Übernahme entstehender Planungskosten geregelt werde und stellte die Frage, welche Kosten vom Antragsteller übernommen werden würden. Herr Mönter informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass lediglich die allgemeinen Planungskosten durch den Antragsteller übernommen werden würden.

 

Herr Benden brachte noch einmal zum Ausdruck, dass aus Sicht seiner Fraktion im konkreten Fall der Natur- und Landschaftsschutz missachtet worden sei und man einen Präzedenzfall mit negativen Folgen schaffen würde.

 

Herr Schumacher stellte in diesem Zusammenhang klar, dass die mehrheitliche Meinung, den Erlass der Satzung zu befürworten, sich nicht gegen Natur und Umwelt richte, sondern für eine städtebaulich sinnvolle Bebauung. Er machte vor diesem Hintergrund deutlich, dass es sich um eine mehrheitlich gefasste Entscheidung handele, die nach demokratischem Verständnis  akzeptieren werden solle.

 

Abschließend meinte Ausschussmitglied Dircks, dass der Natur- und Landschaftsschutz durch die vom Antragsteller geplanten Ausgleichsmaßnahmen mehr als genug berücksichtigt worden sei.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

3

Enthaltung:

0