Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Abwägungsvorschlag befunden.

 

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 

 


Bürgermeister Schmitz führte aus, dass es vorliegend um die Änderung des Flächennutzungsplanes im Hinblick auf das neue Baugebiet in Lindern gehe. Ein entsprechender Beschlussvorschlag liege vor.

 

Stadtverordneter Jansen bezog sich auf seine Anfrage im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zu diesem Tagesordnungspunkt und fragte nach, ob die Stadt eine juristische Klärung der Sachlage herbeigeführt habe. Ihn interessiere das Risiko von Haftungsansprüchen gegen die Stadt, da der „Merzenhausener Sprung“ direkt durch die Baufläche verlaufe. Die Darstellung seiner Anfrage im Ausschuss in der Presse müsse er korrigieren: er habe kein Schild auf der Baufläche gefordert, sondern eventuell einen Hinweis im Bebauungsplan. Bevor er heute abstimme, hätte er gerne die Info, ob die Verwaltung eine Einschätzung vorgenommen habe.

 

Beigeordneter Mönter antwortete, dass ein solcher Hinweis im Bebauungsplan laut Fachbehörden nicht erforderlich sei. Der „Merzenhausener Sprung“ in Lindern und darüber hinaus sei eine geologische Formation. Im Bauleitplanverfahren seien aus Sicht der Fachbehörden keine besonderen Risiken zu erwarten bzw. daraus resultierende Regressansprüche. 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0