Sitzung: 05.04.2017 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0882/2016
Beschluss:
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Abwägungsvorschlag befunden.
Der Bebauungsplanentwurf wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |